Wir bedanken uns recht herzlich für Ihr Interesse und freuen uns über Ihr Beitrittsgesuch. Eine Mitgliedschaft in dem Verband Hessische Vereinigung für Tanz- und Trachtenpflege e.V. ist möglich. Die Regelungen dazu sind in unserer Satzung festgeschrieben.
Aufgenommen werden satzungsgemäß Einzel- und Fördermitglieder, juristische Personen sowie natürlich Gruppen und Vereine. Über eine Aufnahme entscheidet der Landesvorstand auf Antrag (bei Vereinen und Gruppen durch Vorschlag des jeweiligen Bezirksleiters). Bevor Sie einen Antrag stellen, sollten Sie daher schon Kontakt aufgenommen haben und sich über die Formalitäten und Richtlinien informiert haben.
Ein Antrag ist schriftlich zu stellen und kann über das Onlineformular eingereicht werden.
- Siehe auch Fragen zum Mitgliedschaftsantrag
- Ansprechparter ist unser Landesgeschäftsführer
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