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Onlineseite und Technik

Onlineseite und Technik

Onlineshop und Publikationen

Onlineshop und Publikationen

Können auch Buchhandlungen Onlinebestellungen durchführen?

Ja. Legen Sie bitte die gewünschten Artikel in den Warenkorb und verwenden Sie dort den folgenden Gutschein-Code zum Erhalt des reduzierten Händlerpreises:

Buchhandlung

Vergessen Sie bitte nicht Ihre Firmenanschrift als Lieferadresse sowie Ihre USt-Nr. einzutragen. Berechtigte Artikel sind alle CDs und Publikationen, außer „Die Schwälmer Tracht“ – Publikationen anzeigen.

Was bedeutet „Keine Versandart möglich“?

Unser Onlineshop führt sowohl Artikel, die postalisch versandt werden, als auch Artikel, die wir Ihnen umgehend in digtaler Form (meist per E-Mail als Download-Link) bereitstellen. Nur für erstere fallen in der Regel Versandkosten an. Liegen mehrere Artikel im Warenkorb, können die Versandkosten derzeit leider nicht immer korrekt ausgegeben werden. Stattdessen wird der Hinweis „Keine Versandart möglich“ im Warenkorb ausgewiesen.

Wir bitten Sie daher entweder Download- und Versandartikel in zwei getrennten Bestellungen zu beauftragen oder uns Ihren Bestellwunsch per E-Mail zukommen zu lassen. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Wir arbeiten bereits an einer Lösung.

Wie berechnen sich die Lieferkosten?

Unsere Lieferkosten für Bestellungen aus dem HVT-Onlineshop betragen für Lieferungen innerhalb Deutschlands pauschal und fix 6,95 Euro. Damit kommt ein Paket mit allen bestellten Artikeln via Deutsche Post / DHL innerhalb kürzester Zeit bis an Ihre Haustüre.

Der ausschließliche Versand der Hessenland Mitteilungen, einzeln oder im Abo, ist immer portofrei, d.h. für Sie kostenlos!

Für Download-Artikel fallen ebenfalls keine Lieferkosten an.

Liegt die Lieferadresse im Ausland, gelten abweichende Portokosten (mind. 9,95 Euro). Gerne berechnen wir Ihnen Ihren individuellen Preis. Bitte kontaktieren Sie uns für Lieferungen ins Ausland.

Lesen Sie mehr über unsere Zahlungs-, Lieferungs- und Rückgabebedingungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Was ist ein E-Paper?

Ausgeschrieben bedeutet es elektronisches Papier. Es ist eine Publikation, die nicht gedruckt, sondern in elektronischer Form vorliegt. Die HVT bietet das Verbandsmagazin HLM neben der gedruckten Variante auch in digitaler Form im PDF-Format an.

Die bereitgestellten PDF können sofort gelesen, jedoch nicht ausgedruckt werden. Leser können und dürfen den Inhalt außerdem nicht kopieren, profitiert allerdings von den digitalen Vorteilen wie Verknüpfungen, Formulare und Lesezeichen.

Die digitalen Ausgaben der HLM erscheinen ca. zwei Wochen vor der Printausgabe. Sie stehen dann ebenfalls über den Onlineshop bereit. Hier gelangst du direkt zum Abonnement.

Siehe auch: Wie kann ich PDF Dateien öffnen?

Wie erhalte ich den ermäßigten HVT-Gruppenpreis für Publikationen?

Die HVT behält sich als Verlag und Herausgeber von Publikationen vor, den Mitgliedsgruppen in einigen Fällen einen ermäßigten Preis anzubieten. Entsprechende Bücher oder Datenträger sind im Onlineshop kenntlich gemacht. HVT-Gruppen haben dort die Möglichkeit durch die Preisauswahl ‚für HVT-Gruppen‘ eine entsprechende Vergünstigung zu erhalten.

Sollten Sie diese Option wählen, geben Sie bitte unbedingt während des Bestellvorgangs Ihren Gruppen-/Vereinsnamen ein. Wir werden Ihre Mitgliedschaft prüfen und Ihnen bei positivem Bescheid den ermäßigten Preis gewähren.

Tipp: Sollten mehrere Mitglieder des Vereins Interesse an einer Bestellung haben, veranlassen Sie eine Gruppenbestellung durch den/die Vereinsvorsitzende/n.

Was bedeuten die Preisangaben hinter den Bestelloptionen?

Die Produktpreise in unserem Onlineshop setzen sich aus einem Grundpreis, einem Preis entsprechend der gewählten Produktvariante sowie den Versand- und Rechnungskosten zusammen.

Bei einigen Produkten können Sie unterschiedliche Varianten auszuwählen, z.B. wenn ein ermäßigter Preis für HVT-Gruppen gewährt wird. Dabei wird der jeweilige Rabatt oder Aufpreis ausgewiesen. Je nach Auswahl ändert sich die Stückkostenangabe für Sie entsprechend.

Die ausgewiesenen Preise verstehen sich zzgl. einer Versandskostenpauschale von 6,95 Euro pro Bestellung. Das Verbandsmagazin HLM ist in jedem Fall versandkostenfrei.

Wie löse ich einen Gutschein ein?

Besuchern des HVT-Onlineshops stehen von Zeit zu Zeit Sonderaktionen zur Verfügung. Diese meist zeitlich begrenzten Rabattaktionen werden in Form von Gutscheinen ausgegeben und können während des Bestellprozesses eingelöst werden.

Sollten Sie in Besitz eines gültigen Gutschein-Codes für Ihre Bestellung sein, kaufen Sie wie gewöhnlich im HVT-Onlineshop ein. Im Warenkorb haben Sie dann die Möglichkeit Ihren Gutschein-Code hinzu zu fügen. Dieser erscheint anschließend im Warenkorb und kann ggfs. auch wieder gelöscht werden.

Bitte beachten Sie, dass bestellte Produkte aus Sonderaktionen von der Rückgabe und dem Umtausch ausgeschlossen sind.

Welche Bezahlmöglichkeiten habe ich?

Für die Zahlungsabwicklung stehen Ihnen an der Kasse fünf unterschiedlichen Zahlungsvarianten zur Verfügung:

  • Bankeinzug / SEPA-Lastschrift
  • Vorkasse / Überweisung
  • Paypal (+1 Euro)
  • Rechnung (+1 Euro)
  • Barzahlung (nur für Selbstabholer)

Da für die jeweilige Abwicklung unterschiedliche Gebühren und Kosten entstehen, empfehlen wir Ihnen den kostenfreien Bankeinzug von Ihrem Girokonto zu wählen. Für die Bezahlung über Paypal sowie für den Versand einer Rechnung berechnen wir Ihnen zusätzlich 1 Euro.

Bei Fragen oder Problemen zur Bezahlung wenden Sie sich bitte an unseren Landeskassenwart: lk@hvt-hessen.de

Wo finde ich eine Kontoverbindungen für Überweisungen?

Aufgrund des häufigeren Missbrauchs unserer publizierten Kontodaten teilen wir diese nur noch auf begründeter Anfrage mit.

Sollten Sie eine Rechnung, z.B. aus unserem Onlineshop, vorliegen haben, befindet sich die Kontoverbindung darauf. Bei Bestellungen auf Vorkasse erhalten Sie die entsprechenden Kontoverbindung außerdem nochmals per E-Mail zugesandt.

Falls Sie dem Verband eine finanzielle Spende zukommen lassen möchten, wenden Sie sich im Vorfeld bitte formlos an unsere verantwortlichen Landeskassierer. Dort werden Ihnen gerne alle Fragen rund um die Kasse der HVT und des BkJ beantwortet:

Dirk Lölkes

Dirk Lölkes
Landeskassenwart
dirk.loelkes@hvt-hessen.de

Verantwortlich für die Kasse des Bund kultureller Jugend (BkJ) zeigt sich:

Termine und Veranstaltungen

Termine und Veranstaltungen

Wo finde ich Informationen zu Veranstaltungen?

Sie finden die meisten HVT- und BkJ-Veranstaltungen und Termine samt einiger Informationen in unserem Termin- und Veranstaltungskalender. Neben dem Onlinekalender werden alle Verbandstermine vierteljährlich in den Hessenland Mitteilungen veröffentlicht.

Sollten Sie auf der Suche nach Seminaren sein, schauen Sie in unseren Seminarplaner, der jährlich zum Jahresbeginn veröffentlicht wird. Detaillierte Einladungen sowie ein Anmeldeformular zu Seminaren finden Sie ebenfalls im Veranstaltungskalender.

Sollten Sie Ihre gesuchte oder geplante Veranstaltung nicht auf unseren Seiten finden, wenden Sie sich bitte an Ihre/n Bezirksleiter/in oder einen der Webmaster/innen über das Kontaktformular.

Wo finde ich die Seminartermine?

Seminartermine und -inhalte werden erstmals jeweils zu Jahresbeginn veröffentlicht. Sie finden alle Seminarangebote im Onlinekalender, in den Hessenland Mitteilungen (HLM) sowie im jährlichen Seminarplaner.

Um sich zu den jeweiligen Seminaren anzumelden, können Sie das Onlineformular Seminaranmeldung verwenden.

Gruppen und Mitgliedschaft

Gruppen und Mitgliedschaft

Wie werde ich Mitglied in einer Gruppe?

Eine Mitgliedschaft in den einzelnen HVT-Mitgliedsgruppen wird von diesen selbst geregelt. Nehmen Sie daher bitte direkten Kontakt mit den jeweiligen Ansprechpartnern auf.

Eine Übersicht unserer Mitglieder und Onlinekontaktdaten finden Sie unter Mitgliedsgruppen. Als aktives Mitglied werden Sie im Regelfall zunächst zu ein paar Schnupperstunden in die Gruppen eingeladen.

Sollten Sie Interesse an einer Mitgliedschaft in der HVT haben, lesen Sie Ich bzw. unsere Gruppe würde gerne der HVT beitreten..

Ich bzw. unsere Gruppe würde gerne der HVT beitreten. Wie geht das?

Wir bedanken uns recht herzlich für Ihr Interesse und freuen uns über Ihr Beitrittsgesuch. Eine Mitgliedschaft in dem Verband Hessische Vereinigung für Tanz- und Trachtenpflege e.V. ist möglich. Die Regelungen dazu sind in unserer Satzung festgeschrieben.

  Satzung der HVT

Aufgenommen werden satzungsgemäß Einzel- und Fördermitglieder, juristische Personen sowie natürlich Gruppen und Vereine. Über eine Aufnahme entscheidet der Landesvorstand auf Antrag (bei Vereinen und Gruppen durch Vorschlag des jeweiligen Bezirksleiters). Bevor Sie einen Antrag stellen, sollten Sie daher schon Kontakt aufgenommen haben und sich über die Formalitäten und Richtlinien informiert haben.

Ein Antrag ist schriftlich zu stellen und kann über das Onlineformular eingereicht werden.

Fragen zum Mitgliedschaftsantrag

Wer kann Mitglied werden?
  • Korporative Mitglieder, d.h. juristische Personen, Körperschaften, Vereine und Personenvereinigungen, die ihren Sitz in Hessen haben und deren Tätigkeiten im Einklang mit Zweck und Aufgaben der HVT stehen. Ebenso juristische Personen, Körperschaften und Personenvereinigungen, die keinen Sitz in Hessen haben, wenn sie in der Lage sind, die Rechte und Pflichten der HVT zu erfüllen.
  • Einzelmitglieder, d.h. natürliche Personen, die sich mit Zweck und Aufgaben der HVT identifizieren.
  • Fördernde Mitglieder, d.h. natürliche und juristische Personen, Körperschaften, Vereine, Institutionen, Organisationen und Firmen, die die HVT ideell, materiell oder finanziell unterstützen.
Auf welchem Weg wird die Mitgliedschaft erworben?

Der Antrag auf Aufnahme in die HVT als korporatives Mitglied, Einzelmitglied oder förderndes Mitglied muss beim Landesvorstand schriftlich beantragt werden. Über die Aufnahme neuer Mitglieder entscheidet die Landesversammlung, also alle wahlberechtigten Mitglieder der HVT. Sie treten zweimal jährlich zusammen. Korporative Mitglieder können nur auf Vorschlag des zuständigen Bezirksleiters aufgenommen werden.

Was sind die Vorteile einer Mitgliedschaft?
  • Durch eine Mitgliedschaft sind Sie teilnahmeberechtig an der Landesversammlung und an allen anderen Veranstaltungen der HVT.
  • Sie erhalten außerdem ein kostenloses Kontingent der Hessenland-Mitteilungen (HLM) sowie Unterstützung, Förderung und Interessenvertretung durch die HVT im Rahmen der Satzung und den Ordnungen.
  • Als Mitglied finden Sie sich in einem freundlichen, kameradschaftlichen und fairen Miteinander wieder. Die rd. 17.000 hessischen Trachtenträger/innen pflegen regelmäßigen Kontakt und unterstützen sich gegenseitig beim Erhalt Ihre regionalen Besonderheiten, Mundarten, Trachten und Bräuche, die durch die HVT respektiert werden und mit Ihrer Hilfe erhalten bleiben.
Was sind die Pflichten der Mitglieder?
  • Mitglieder sind verpflichtet, nach bestem Wissen und Können in der HVT mitzuarbeiten, um die gestellten Aufgaben zu erfüllen.
  • Sie sollten sich weiterhin für die HVT einzusetzen, um die Öffentlichkeit für die HVT zu interessieren, aber alles unterlassen, was dem Ansehen der HVT schadet.
  • Zur Erfüllung des Verbandszweckes notwendige Anfragen müssen fristgerecht beantwortet und entsprechende Auskünfte gegeben werden.
  • Die Satzung und die Ordnungen müssen anerkannt und die Beschlüsse der Organe der HVT befolgt werden.
  • Der Jahresbeitrag in Höhe von 40 Euro muss bis zum 15. Februar eines laufenden Jahres entrichtet werden.



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