GEMA-Antrag

Direkt zum Antragsformular

Erläuterungen zum GEMA-Rahmenvertrag der DTV für die Mitglieder der HVT

Grundsätzlich gilt, dass die GEMA (Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) eigentlich für jede Art der Darbietung von Performance-Künstlern (Rezitation, Gesang, Musik, Tanz, etc.) Gebühren verlangen kann, darf und auch tut. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, im Vorfeld abzuklären, ob ein Stück an sich bzw. in der entsprechenden Bearbeitung urheberrechtlich geschützt ist. In der Regel ist das fast immer der Fall, denn GEMA-frei sind nur Stücke, die zum Volkstum zählen oder deren Urheberrechte ausgelaufen sind. Das gilt aber nur für Originalversionen in Originalbesetzung und Ursprungsarrangement. Jede Bearbeitung ruft daher einen neuerlichen Anspruch der GEMA gegenüber einem Veranstalter hervor. Jegliche Form der Wiedergabe von Tonträgern oder öffentlichen Medien, auch bei Übungsstunden ist deshalb immer GEMA-pflichtig.

In langen Jahren der Auseinandersetzung mit der GEMA konnte die HVT jedoch eine Übereinkunft erreichen, die eine Anzahl bestimmter Stücke des Volkstums von der GEMA-Pflicht befreit. Wenn daher eine Volkstanzgruppe oder ein anderer Veranstalter ein Programm nur mit diesen ursprünglichen Stücken gestaltet, dann, und nur dann, ist diese Veranstaltung GEMA-frei. Hilfestellung leisten in diesem Fall unsere Bezirksleiter, die wissen, welche Stücke unter die GEMA-Befreiung fallen.
Da diese Aufstellung GEMA-pflichtiger oder GEMA-freier Stücke, vor allem bei größeren Veranstaltungen mit fremden Künstlern, oft sehr kompliziert sein kann, hat der Deutsche Trachtenverband (DTV) mit der GEMA einen Rahmenvertrag ausgehandelt, der das ganze Spektrum von der Übungsstunde bis zur folkloristischen Großveranstaltung abdeckt und Freistellungen sowie Sonderkonditionen beinhaltet. Die Kosten hierfür belaufen sich lediglich derzeit auf 34,35 Euro im Jahr.

Auch der HVT-Landesvorstand hat sich zu Beginn des Jahres 2008 dafür entschieden, diesem GEMA-Rahmenvertrag des DTV beizutreten, so dass ab diesem Jahr die HVT und der BkJ von den günstigen Bedingungen bei deren verbandseigenen Veranstaltungen profitieren. Nutzungsberechtigt ist jedoch hierbei nur der Landesverband, nicht unmittelbar die Vereine und Gruppen als Mitglieder der HVT. Einige HVT-Gruppen sind dem Landesverband gefolgt und ebenfalls dem Vertrag beigetreten.

Andere HVT-Gruppen sind diesem GEMA-Rahmen-vertrag mit dem DTV bereits über ihre Mitgliedschaft in der C.I.O.F.F. Deutschland beigetreten, die über deren Mitgliedschaft im DTV davon profitiert. Die Ausschöpfung der lukrativen Sonderkonditionen ist jedoch nur möglich, wenn die GEMA-Beiträge der einzelnen Mitgliedsgruppen von einem „Landesverband“ geschlossen an den Deutschen Trachtenverband überwiesen werden. Die Beiträge werden dann jährlich bspw. von der HVT eingezogen und an den DTV weitergeleitet.

Siehe auch:
Volksmusik und Uhrheberrecht – Passt das zusammen?
Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA)


HVT-Gruppen, die zukünftig das Angebot des Rahmenvertrages DTV/GEMA nutzen wollen, können mit dem folgenden Formular jederzeit einen formlosen Antrag stellen. Anschließend setzt die HVT-Geschäftsführung einen Vertrag auf, der wiederum bis spätestens Ende Februar des gewünschten Beitrittsjahres eingereicht werden muss.
 

    Aufnahmeantrag für GEMA-Rahmenvertrag