Corona-Pandemie Fortentwicklung und Aktivitäten der HVT über den 23. April 2021 hinaus

Für Landkreise und kreisfreie Städte in Hessen gilt ab dem übernächsten Tag, wenn sie zuvor an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Inzidenz von 100 überschritten haben, die bundesrechtliche Notbremse nach § 28b Infektionsschutzgesetz (IfSG), die seit dem 23. April 2021 in Kraft getreten ist. In den Bereichen, in denen § 28b IfSG strengere Regelungen als die Landesverordnungen enthalten, gehen dann die strengen Bundesregeln vor. Auf die mit der bundesrechtlichen Notbremse verbundenen Verschärfungen wird in den nachstehenden Auslegungshinweisen jeweils hingewiesen. In den Bereichen, die das Bundesrecht nicht regelt, gelten die Landesregeln weiterhin fort.
Nähere Details zum IfSg findest Du hier https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bundesweite-notbremse-1888982

Die Notbremse tritt wieder außer Kraft, wenn im jeweiligen Landkreis oder in der jeweiligen kreisfreien Stadt an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen die Inzidenz von 100 wieder unterschritten wurde. Dann gelten ab dem übernächsten Tag wieder ausschließlich die Regelungen der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung des Landes Hessen (CoKoBeV).

Obgleich der Schulsport erlaubt ist, ist der Freizeit- und Amateursport auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen nur alleine, mit dem eigenen oder einem weiteren Hausstand gestattet. Paare gelten als ein Hausstand. Kindern bis einschließlich 14 Jahren ist der Sport auf ungedeckten Sportanlagen in Gruppen unabhängig von der Personenzahl mit bis zu zwei Trainern erlaubt.

Freizeit- und Amateursport kann demnach auf Sportanlagen im Freien oder in gedeckten Anlagen (Sporthallen, Kletterhallen, Schießsportanlagen, etc.) lediglich allein, zu zweit oder mit den Mitgliedern aus zwei Hausständen, stattfinden. Damit kann man z.B. Paartanz, Tennis, Tischtennis, Golf, Judo oder auch Schießsport ausüben. Übungsleiter und Betreuer werden bei der Höchstpersonenzahl nicht berücksichtigt und dürfen den Mindestabstand zu den Sportlern während der Sportausübung zu Trainings- oder Betreuungszwecken (Hilfestellung bei Übungen o.ä.) unterschreiten. Diese Vorgaben gelten für Sportangebote in Volkshochschulen, Tanz- und Ballettschulen entsprechend.

Kinder bis einschließlich 14 Jahre können auf Sportanlagen im Freien in Gruppen unabhängig von der Personenzahl mit bis zu zwei Trainern Sport treiben. Damit können in Teamsportarten, wie z.B. Fußball, Faustball, Hockey, Rugby oder andere Sportarten in Gruppen auf Außensportanlagen, Kinder bis einschließlich 14 Jahre in der sportartspezifischen Gruppengröße ohne Abstand und mit Kontakt trainieren.

Abweichende Bestimmungen der bundesrechtlichen Notbremse gem. § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 IfSG bei einer Inzidenz über 100:
Die Ausübung von Sport ist nur zulässig in Form von kontaktloser Ausübung von Individualsportarten, die allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands ausgeübt werden.

Bei außerschulischen Bildungsangeboten sowie Aus-, Fort- und Weiterbildungsangeboten muss die Unterrichtung so erfolgen, dass die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zur Hygiene beachtet werden. In geschlossenen Räumen ist zwingend eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Ferner muss bei allen Aktivitäten ein geeignetes Hygienekonzept entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zur Hygiene, Lüftung, Steuerung des Zutritts und der Vermeidung von Warteschlangen getroffen und umgesetzt werden, Aushänge zu den erforderlichen Abstands- und Hygienemaßnahmen müssen gut sichtbar angebracht sein sowie Name, Anschrift und Telefonnummer der Anwesenden müssen ausschließlich zur Ermöglichung der Nachverfolgung von Infektionen erfasst werden.

Vereins- und Versammlungsräume auf Sportanlagen und ähnliches sind grundsätzlich geschlossen.

Eine weitere gute Übersicht findet ihr unter https://www.hessen.de/sites/default/files/media/corona_regeln_hessen_aktuell-2904-final.pdf

Bitte nutzt das Impfangebot, die kostenfreien Antigen-Schnelltests und meidet Ansammlungen von Menschen und Kontakte!
Passt auf Euch auf und bleibt gesund!

Frühjahrstagung am 6. März 2021 ist abgesagt !

Liebe Vorstände der Mitgliedsgruppen der Hessischen Vereinigung für Tanz- und Trachtenpflege, liebe Freunde,

COVID-19 oder auch hiervon mutierte Virusarten haben die Welt und damit auch uns weiterhin im Griff. Die Infektionszahlen bzw. Inzidenzwerte sind in manchen hessischen Landkreisen außerordentlich stark angestiegen, so dass wir die im November letzten Jahres geplante eintägige Frühjahrstagung 2021 nicht durchführen können.

Durch die stark angestiegenen Inzidenzwerte, die damit verbundenen sehr hohen Infektionszahlen sowie die in der Folge überaus starke Belastung unseres Gesundheitssystems und den erschreckend hohen Fallzahlen bei Todesfällen mussten die in unserem Land politisch Verantwortlichen reagieren. Mit weiter verschärften kontakteinschränkenden Maßnahmen durch einen „Shutdown“ sowie Einreise- und Flugverbote wegen des Risikos der Ansteckung mit Mutations-Viren bis zum 7. März 2021 sollen die Inzidenzwerte spürbar gesenkt werden.

Damit können auch weiterhin KEINE Seminare, KEIN Tanzen oder sonstigen Aktivitäten durch Zusammentreffen von mehreren Personen durchgeführt werden; auch NICHT in einem kleineren Rahmen, auch NICHT unter strikter Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln.

Eine Veranstaltung wie eine HVT-Tagung, zu der sich Menschen aus allen Teilen Hessens in Wolfshausen treffen, ist ja darüber hinaus noch eine ganz andere Größe. Abgesehen davon, dass eine derartige Veranstaltung unter den aktuellen Gegebenheiten durch KEINEN Landkreis genehmigungsfähig wäre, könnte der HVT-Landesvorstand eine etwaige Durchführung einer derartigen Tagung auch nicht verantworten.

Ich sage daher namens des Landesvorstandes der HVT die von uns geplante eintägige Frühjahrstagung am 6. März 2021 in Wolfshausen ab.  

Sofern bereits Tagungskosten überwiesen wurden, wird unser Landeskassenwart Dirk Lölkes diese in den nächsten Tagen zurück überweisen. Nachfragen hierzu sind somit nicht notwendig.

Der BkJ-Landesjugendvorstand plant zwecks Durchführung der regelmäßigen Wahlen zum geschäftsführenden BkJ-Landesjugendvorstand eine virtuelle bzw. digitale Landesjugendversammlung statt dessen ebenfalls am 6. März 2021 für Leiter/innen von Kinder- und Jugendgruppen per Videokonferenz durchzuführen.

Die Einladungen hierzu werden gesondert auf den verschiedensten Kanälen noch veröffentlicht werden oder Euch unmittelbar zugehen. Ich bitte Euch dann um Weitergabe an die verantwortlichen Personen in Eurer Gruppe, die sich sodann anmelden müssen, um anschließend die Einwahldaten zu der Videokonferenz zu erhalten.

 

Liebe Freunde,

in dieser Pandemie geht es um uns alle, um unsere aller Gesundheit und um die unserer Familienangehörigen und Freunde, es geht um unsere Berufe und unsere Zukunft, und es geht um unseren gemeinsamen gesellschaftlichen Zusammenhalt. Die Situation ist sehr ernst. Ich setze auf Euer Mitwirken, Euer Umsetzen der behördlichen Hinweise sowie notwendigen Einschränkungen und hoffe auf Euer Verständnis für unsere verbandseigenen Maßnahmen.

Bitte beachtet die Vorgaben und haltet Euch daran, damit wir baldmöglichst auch wieder unsere Familien und Freunde besuchen, unseren Hobbies nachgehen und uns um unsere Vereine, Gruppen und sonstigen Freizeitaktivitäten kümmern können. Wir freuen uns darauf, mit Euch gemeinsam im Laufe des Jahres wieder starten zu können.

Wir bleiben in Kontakt über E-Mailing, unsere Website im Internet, soziale Medien oder ganz einfach über das gute alte Telefon. Meldet Euch, wenn ihr Fragen, Wünsche oder Anregungen habt!

Ich wünsche Euch, Euren Familien sowie Euren Gruppenmitgliedern alles Gute in dieser schwierigen Zeit; die Verantwortlichen in den HVT- und BkJ-Landesvorständen beobachten die Lage sowie deren Fortentwicklung und melden sich, sobald es Neuigkeiten gibt.

Passt auf Euch auf und bleibt gesund!
Herzliche Grüße

Torsten Frischkorn

Folgen der ansteigenden Inzidenzwerte und Auswirkungen des aktuellen „Lockdown light“ ab dem 2. November 2020

Aufgrund der in den letzten Wochen ständig gestiegenen Inzidenzwerte in den Landkreisen in Hessen und der in der Folge nun verschärften Maßnahmen im Kampf gegen das Corona- bzw. SARS-CoV-2-Virus in Deutschland sollen ab 2. November 2020 Kontakte auf ein absolut notwendiges Minimum reduziert werden. Somit wurden zu Recht sowohl Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme der Sportausübung allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand als auch kulturelle Veranstaltungen, wie Theater- Oper- und Kinobetrieb untersagt sowie nur Personenansammlungen in der Öffentlichkeit mit Personen des eigenen oder eines weiteren Haushalts gestattet, höchstens jedoch mit einer geringen Personenanzahl.

Ebenfalls zu Recht sind viele Entscheidungsträger in Sorge um den Fortbestand von Kulturdarstellungen und Sportausübung.

Letztendlich müssen aber auch Volkstanzaktivitäten in unseren Mitgliedsgruppen sowie Kulturveranstaltungen, wie bspw. Theateraufführungen von Mundarttheatergruppen zunächst für die nächsten Wochen bis 10. Januar 2021 ruhen.

Wenn wir uns ALLE danach verhalten und daran arbeiten, haben wir gute Chancen, diese Pandemie einzudämmen und baldmöglichst auch wieder unseren Freizeitaktivitäten nachgehen zu können.

Absage der Herbsttagung am 7. November 2020

COVID-19 hat die Welt und auch uns im Griff. Die vergangenen Wochen und  Monate hatten positive Entwicklungen aufgezeigt und gaben Grund zur Hoffnung. Einzelne Gruppen haben wieder mit ihren Übungsstunden begonnen, mit viel Kreativität Volkstanz mit Abstand und unter strikter Beachtung von Hygieneregeln betrieben. Musikanten trafen sich wieder zum Musizieren und wir konnten verschiedene handwerkliche Seminare veranstalten. Die Infektionszahlen blieben weitgehend stabil und wir planten eine andere als sonst, aber immerhin eine eintägige Herbsttagung durchzuführen.

Aber nachdem die Sonnentage offenbar vorbei sind, es kühler würde und der Herbst bei uns eingekehrt ist, wir uns vermehrt in geschlossenen Räumen aufhalten, stellen wir fest, wie brüchig und verwundbar unser Leben und unsere Gesundheit, wie trügerisch dieser zwischenzeitliche positive Zustand ist. Die Inzidenzwerte steigen, Hotspots schießen wie Pilze aus dem Boden und wir tun gut daran, unser gesellschaftliches Leben ein Stück zu reduzieren. Wichtig ist, dass wir gesund bleiben und daher ist es wichtig, dass jeder prüft, ob eine Reise oder eine Feierlichkeit notwendig ist oder sie nicht verschoben werden kann.

Seminare und Aktivitäten im kleineren Rahmen können unter strikter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln in den Regionen, wo es die Inzidenzwerte zulassen, auch noch durchgeführt werden.

Eine Veranstaltung wie eine HVT-Tagung, zu der sich Menschen aus allen Teilen Hessens in Wolfshausen treffen, ist aber eine ganz andere Nummer. Und nachdem dir Werte im Landkreis Marburg-Biedenkopf bei fast 80 liegen, können wir die Durchführung dieser nicht mehr verantworten.

Ich sage daher namens des Landesvorstandes der HVT die uns so vertraute Herbsttagung am 7. November 2020 in Wolfshausen ab.  Hier geht es um uns alle, um unsere und die Gesundheit unserer Familien und um unseren gemeinsamen gesellschaftlichen Zusammenhalt. Ich setze auf Euer Verständnis und wünsche Euch sowie Euren Familien alles Gute.

Hinweis: Die bereits überwiesenen Tagungskosten wird Dirk Lölkes in den nächsten Tagen zurück überweisen. Nachfragen hierzu sind nicht notwendig.

Passt auf Euch auf und bleibt gesund.

Torsten Frischkorn
Landesvorsitzender

Corona: Sachstand zum 1. August 2020

Nach monatelangen Einschränkungen und Kontaktverboten gibt es aktuell eine weitere Änderung:

Angesichts weiterhin positiver Entwicklungen der Corona-Pandemie in Hessen hat die Hessische Landesregierung beschlossen, dass ab dem 1. August 2020 wiederum Mannschaftssportarten uneingeschränkt ausgeübt werden können. Zuletzt waren Kontaktsportarten, wie auch Tanzen, nur bis maximal zehn Personen möglich.

Ab August können der Schulsport sowie sämtliche Teamsportarten, somit auch Volkstanzen, ohne Anzahlbeschränkung ausgeübt werden. Wichtig dabei bleibt aber, dass die Hygieneregeln in den Vereinen und Gruppen eingehalten werden.

Dies ist ein bedeutender Schritt hin zu mehr Normalität in unserem Vereins- und Gruppenalltag. Die Vereine und Gruppen sind hierbei weiterhin angehalten, Hygienekonzepte zu erarbeiten und vor Ort mit Leben zu füllen. Insbesondere beim Zugang zu den Sportstätten, Übungsräumlichkeiten o.ä. sollten Warteschlangen und somit unnötige Kontakte vermieden und in den Umkleiden sowie Sanitäranlagen auf Abstands- und Hygieneregeln geachtet werden.

Einzig das gemeinsame Singen und das gemeinsame Musizieren mit Blasinstrumenten in Räumen unterliegen weiterhin Einschränkungen.

So kann gemeinschaftlicher Gesang bis auf Weiteres nur im Freien stattfinden. Da beim Singen insgesamt überdurchschnittlich viele Aerosole freigesetzt werden, diese infektiös sein können, sofern eine Sängerin bzw. ein Sänger virusinfiziert ist, ist hier besondere Vorsicht geboten. Ähnliches trifft auch auf die Musikantinnen und Musikanten von Blasinstrumenten zu.

Um diesem Infektionsrisiko zu begegnen, muss bis zum 31.01.2021 weiterhin auf gemeinschaftlichen Gesang und die Nutzung der Blasinstrumente in Gruppen in geschlossenen Räumlichkeiten verzichtet werden.

Im Freien und unter Berücksichtigung der Abstandsregelungen können jedoch Chor- und Blasinstrumentenproben stattfinden.

Allgemeine Hygieneregeln

I. Vorbemerkung

Im Spannungsfeld zwischen den Freiheitsrechten der einzelnen Menschen und der staatlichen Fürsorge für die Bürgerinnen und Bürger und deren Familien einerseits und Maßnahmen zum Schutz vor einer weiteren Verbreitung des Coronavirus andererseits wurde mit einem flächendeckenden Lockdown des gesamten Alltagslebens einschließlich des Vereinslebens im März 2020 dem Infektionsschutz Vorrang gegeben.

II. Wiederaufnahme der Vereinsaktivitäten

Dank zahlreicher Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen ist die Zahl der Neuinfektionen auf ein erfreulich niedriges Niveau gesunken, so dass Lockerungen im Alltag möglich sind; jedoch ist die Einhaltung bestimmter Hygieneregeln zwingend notwendig.

Über diese Hygienemaßnahmen sind daher alle Vereins- und Gruppenmitglieder sowie Gäste und Besucher auf geeignete Weise hinzuweisen. Die Mitglieder der Vereine und Gruppen in der HVT gehen bei der Umsetzung von Schutz- und Hygieneplänen mit gutem Beispiel voran und sorgen zugleich dafür, dass die Kinder und Jugendlichen sowie alle Erwachsenen die Hygienehinweise ernst nehmen und umsetzen.

Hygienemaßnahmen

Personen mit einer Symptomatik, die auf eine COVID-19-Erkrankung hindeutet , dürfen die Übungsräume oder das Vereinsheim nicht betreten.

Bei Auftreten solcher Symptome während der Übungszeit sind die betreffenden Gruppenmitglieder zu isolieren. Bei Kindern und Jugendlichen werden die Sorgeberechtigten informiert und es wird empfohlen, mit dem behandelnden Hausarzt oder dem Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116 117 Kontakt aufzunehmen. Die betroffene Person darf erst wieder die Übungsstunden aufsuchen, wenn mit einer Bescheinigung eines Arztes oder des Gesundheitsamtes das Vorliegen eines Verdachtsfalles ausgeschlossen wird.

Darüber hinaus gelten folgende Schutz- und Hygienemaßnahmen:

  • Verzicht auf Körperkontakt, wie Umarmungen und Händeschütteln
  • Einhalten der bekannten Husten- und Niesetikette
  • Gründliche Händehygiene
  • Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung, soweit durch die Verhältnisse vor Ort erforderlich (z. B. in Übungspausen)
1.1 Raumhygiene

Die Maßnahmen beziehen sich nicht nur auf Übungsräumlichkeiten, sondern auf alle Räume des Vereinsheimes o.ä.. So sind z. B. auch für Aufenthalts-, Gesellschafts- und Versammlungsräume organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, die eine bestmögliche Umsetzung von Hygieneregeln ermöglichen.

Desinfektion

Es sind ausreichend Desinfektionsspender aufzustellen oder Desinfektionsmittel für Händedesinfektion bereitzuhalten.

Lüften

Es ist auf eine intensive Lüftung der genutzten Räume zu achten. Mindestens alle 45 Minuten ist eine Stoßlüftung bzw. Querlüftung durch vollständig geöffnete Fenster über mehrere Minuten vorzunehmen, wenn möglich auch öfters während der Übungseinheiten.

Übungsstunden und Angebote im Freien sind aufgrund des permanenten Luftaustausches insgesamt zu favorisieren.

Reinigung

Auf eine regelmäßige Reinigung der Räume des Vereinsheimes o.ä. ist zu achten. Eine routinemäßige Flächendesinfektion in Gebäuden wird auch in der jetzigen Corona-Pandemie durch das Robert-Koch-Institut nicht empfohlen. Hier ist eine angemessene Reinigung völlig ausreichend.

Bei der Nutzung von Geräten ist auf die Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln wie Desinfektion besonders Wert zu legen.

1.2 Hygiene in Sanitärbereichen und Toilettenanlagen

Es sind ausreichend Flüssigseifenspender und Einmalhandtücher sowie Desinfektionsmittel aufgefüllt bereitzustellen in einem Umfang, der es allen Personen ermöglicht, eine regelmäßige Handhygiene ohne unangemessene Wartezeiten durchzuführen. Unter Voraussetzung des sachgerechten Gebrauchs sind auch Stoffhandtuchrollen aus retraktiven Spendersystemen geeignet. Auffangbehälter für Einmalhandtücher müssen vorhanden sein; auf regelmäßige Leerung und Entsorgung ist zu achten.

2. Mindestabstand

Da es für den tänzerischen Übungsbetrieb in Volkstanzgruppen erforderlich und nach den aktuellen infektionsschutzrechtlichen Vorgaben des Landes Hessen zulässig ist, kann bei der Kontaktsportart Tanzen von der Einhaltung des Mindestabstands und einer anzahlmäßigen Beschränkung abgewichen werden.

Wo immer dennoch möglich, sollte insbesondere bei Sitzungen, Besprechungen, sowie vereins- oder gruppenbezogenen Versammlungen ein Mindestabstand von 1,50 m eingehalten bzw. Mund-Nase-Bedeckungen getragen werden.

Hinweise zum Umgang mit den Behelfs-/Alltagsmasken (Mund-Nase-Bedeckungen)
  • Auch mit Maske sollte der empfohlene Sicherheitsabstand von mindestens 1,50 Meter zu anderen Menschen eingehalten werden.
  • Die Hände sollten vor Anlegen der Maske gründlich mit Seife gewaschen oder desinfiziert werden.
  • Beim Anziehen einer Maske ist darauf zu achten, dass die Innenseite nicht kontaminiert wird. Die Maske muss richtig über Mund, Nase und Wangen platziert sein und an den Rändern möglichst eng anliegen, um das Eindringen von Luft an den Seiten zu minimieren.
  • Bei der ersten Verwendung sollte getestet werden, ob die Maske genügend Luft durchlässt, um das normale Atmen möglichst wenig zu behindern.
  • Eine durchfeuchtete Maske sollte umgehend abgenommen und ggf. ausgetauscht werden.
  • Die Außenseite, aber auch die Innenseite der gebrauchten Maske ist potentiell erregerhaltig. Um eine Kontaminierung der Hände zu verhindern, sollten diese möglichst nicht berührt werden.
  • Nach Absetzen der Maske sollten die Hände unter Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln gründlich gewaschen oder desinfiziert werden (mindestens 20 bis 30 Sekunden mit Seife).
3. Dokumentation und Nachverfolgung

Zentral in der Bekämpfung jeder Pandemie ist das Unterbrechen der Infektionsketten.

Um im Falle einer Infektion bzw. eines Verdachtsfalls ein konsequentes Kontaktmanagement durch das Gesundheitsamt zu ermöglichen, ist auf eine hinreichende Dokumentation in Bezug auf die in der Übungsstunde jeweils anwesenden Personen zu achten („wer hatte mit wem engeren, längeren Kontakt?“) und entsprechende Anwesenheitslisten zu führen.

Zusätzlich wird die Verwendung der Corona-Warn-App empfohlen. Die Verwendung ist freiwillig und kann nicht angeordnet werden.

4. Verpflegung, Getränke und Nahrungsmittelzubereitung

Bei der Verarbeitung und Ausgabe von Lebensmitteln ist auf strenge Hygiene zu achten. Ebenso sind geeignete Rahmenbedingungen für die Einnahme von Speisen und Getränke zu schaffen, wobei strikte Abstandsregeln einzuhalten sind.

III. Anpassungen an das Infektionsgeschehen

Die nach wie vor sehr dynamische Entwicklung der Corona-Pandemie erfordert es, das Infektionsgeschehen weiterhin lokal, regional und landesweit sensibel zu beobachten. Jedem neuen Ausbruch des Corona-Virus muss zusammen mit den kommunal Verantwortlichen und den lokalen Gesundheitsämtern konsequent begegnet und die erforderlichen Maßnahmen nach den landesrechtlichen Vorgaben ergriffen werden.

IV. Unterstützung

Als Ansprechpartner stehen die örtlichen Gesundheitsämter sowie die lokalen Ordnungsämter der Gemeinden und Städte zur Verfügung.