Allgemeine Teilnahmebedingungen

Ergänzende Bestimmungen der AGB beim Erwerb von Tickets

§1 Berechtigung

  1. Der Verkauf oder die Ausgabe eines gültigen Tickets (Zugangsberechtigung, Teilnahmebestätigung) über die HVT oder deren Partner berechtigt die damit verbundene Anzahl von Personen zum Eintritt einer Veranstaltung, die auf dem Ticket beschrieben ist.
  2. Die Teilnahmebedingungen (insb. §4 und $5) gelten auch bei unentgeltlichen oder ticketfreien, bzw. öffentlichen Veranstaltungen der HVT.

§2 Übertragung und Ersatz

  1. Die Übertragung auf eine andere Person ist grundsätzlich möglich. Ausgenommen sind personengebundene Tickets. Durch eine Übertragung ist der neue Besitzer berechtigt, das Ticket zu benutzen, und der frühere Besitzer verliert alle bisherigen durch dieses Ticket gewährleisteten Berechtigungen.
  2. Eine Rückgabe oder eine Einlösung ist ausgeschlossen. Für ein nicht oder nur teilweise in Anspruch genommenes Ticket (z.B. wegen Zuspätkommens oder Krankheit) oder aber auch für eine abhandengekommene Tickets ist kein Ersatz möglich. Ein verloren gegangenes, beschädigtes oder zerstörtes Ticket kann vom Veranstalter nicht ersetzt werden.
  3. Im Falle einer Absage oder Verschiebung der Veranstaltung werden keine Spesen (z.B. Anfahrt, Hotel) ersetzt.
  4. Der Veranstalter ist über eine Ticketübertragung zu informieren.

§3 Sicherheit und Ausschluss

  1. Der Besuch einer Veranstaltung erfolgt eigenverantwortlich.
  2. Der Veranstalter ist bemüht, Sicherheit bei der Veranstaltung zu gewährleisten. Der Veranstalter haftet jedoch nicht für Schäden, die durch unverantwortliches Benehmen der Teilnehmer verursacht werden.
  3. Steht eine Person unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen, wird ihr der Besuch der Veranstaltung trotz gültigen Tickets verweigert. In diesem Falle fällt für den Veranstalter keine Entschädigungszahlung an.

§4 Verwendung von Bildaufzeichnungen

Bei Bildaufzeichnungen (Fernsehübertragungen, Fotos, Videos o.ä.) erteilt der/die Veranstaltungsbesucher/in seine ausdrückliche Zustimmung, dass die von ihm/ihr während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Aufnahmen entschädigungslos, ohne zeitliche oder räumliche Einschränkung, mittels jedes derzeitig verfügbaren oder zukünftigen technischen Verfahrens, im Rahmen aller HVT-Aktivitäten, verwertet und veröffentlicht werden dürfen.

§5 Urheberrecht

Ohne die Zulassung vom Veranstalter sind Ton-, Film-, Foto- und Videoaufnahmen jeder Art am Veranstaltungsort aus urheberrechtlichen Gründen untersagt. Werden solche Aufnahmen dennoch erfasst, ist der Veranstalter berechtigt, die verantwortliche Person zur Löschung der Daten und zur Beendigung der Tätigkeit aufzufordern und diese sogar des Veranstaltungsortes zu verweisen.

§6 Weiterverkauf

Es ist untersagt, ein Ticket zu kopieren oder anderweitig zu reproduzieren bzw. ein Ticket missbräuchlich zu verwenden oder zu einem höheren Preis zu verkaufen. Jede zuwiderhandelnde Person ist bei resultierenden Schäden und Folgeschäden zur Übernahme sämtlicher Kosten in voller Höhe verpflichtet.

§7 Gültigkeit

Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erklärt sich jeder Besucher mit den festgelegten Verhaltensregeln des Veranstalters sowie mit der Hausordnung einverstanden und ist an sie sowie diese Teilnahmebedingungen gebunden.