Mitgliedschaftsantrag

Wir freuen uns, dass Sie Mitglieder der Hessischen Vereinigung für Tanz- und Trachtenpflege e.V. werden möchten und stellen Ihnen auf dieser Seite ein Formular zur Beitrittserklärung bereit.

Wenn Sie zum ersten Mal hier sind, lesen Sie bitte die folgenden Informationen, bevor Sie das Formular ausfüllen:

Wie werde ich Mitglied in einer Gruppe?

Eine Mitgliedschaft in den einzelnen HVT-Mitgliedsgruppen wird von diesen selbst geregelt. Nehmen Sie daher bitte direkten Kontakt mit den jeweiligen Ansprechpartnern auf.

Eine Übersicht unserer Mitglieder und Onlinekontaktdaten finden Sie unter Mitgliedsgruppen. Als aktives Mitglied werden Sie im Regelfall zunächst zu ein paar Schnupperstunden in die Gruppen eingeladen.

Sollten Sie Interesse an einer Mitgliedschaft in der HVT haben, lesen Sie Ich bzw. unsere Gruppe würde gerne der HVT beitreten..


Ich bzw. unsere Gruppe würde gerne der HVT beitreten. Wie geht das?

Wir bedanken uns recht herzlich für Ihr Interesse und freuen uns über Ihr Beitrittsgesuch. Eine Mitgliedschaft in dem Verband Hessische Vereinigung für Tanz- und Trachtenpflege e.V. ist möglich. Die Regelungen dazu sind in unserer Satzung festgeschrieben.

  Satzung der HVT

Aufgenommen werden satzungsgemäß Einzel- und Fördermitglieder, juristische Personen sowie natürlich Gruppen und Vereine. Über eine Aufnahme entscheidet der Landesvorstand auf Antrag (bei Vereinen und Gruppen durch Vorschlag des jeweiligen Bezirksleiters). Bevor Sie einen Antrag stellen, sollten Sie daher schon Kontakt aufgenommen haben und sich über die Formalitäten und Richtlinien informiert haben.

Ein Antrag ist schriftlich zu stellen und kann über das Onlineformular eingereicht werden.


Fragen zum Mitgliedschaftsantrag

Wer kann Mitglied werden?
  • Korporative Mitglieder, d.h. juristische Personen, Körperschaften, Vereine und Personenvereinigungen, die ihren Sitz in Hessen haben und deren Tätigkeiten im Einklang mit Zweck und Aufgaben der HVT stehen. Ebenso juristische Personen, Körperschaften und Personenvereinigungen, die keinen Sitz in Hessen haben, wenn sie in der Lage sind, die Rechte und Pflichten der HVT zu erfüllen.
  • Einzelmitglieder, d.h. natürliche Personen, die sich mit Zweck und Aufgaben der HVT identifizieren.
  • Fördernde Mitglieder, d.h. natürliche und juristische Personen, Körperschaften, Vereine, Institutionen, Organisationen und Firmen, die die HVT ideell, materiell oder finanziell unterstützen.
Auf welchem Weg wird die Mitgliedschaft erworben?

Der Antrag auf Aufnahme in die HVT als korporatives Mitglied, Einzelmitglied oder förderndes Mitglied muss beim Landesvorstand schriftlich beantragt werden. Über die Aufnahme neuer Mitglieder entscheidet die Landesversammlung, also alle wahlberechtigten Mitglieder der HVT. Sie treten zweimal jährlich zusammen. Korporative Mitglieder können nur auf Vorschlag des zuständigen Bezirksleiters aufgenommen werden.

Was sind die Vorteile einer Mitgliedschaft?
  • Durch eine Mitgliedschaft sind Sie teilnahmeberechtig an der Landesversammlung und an allen anderen Veranstaltungen der HVT.
  • Sie erhalten außerdem ein kostenloses Kontingent der Hessenland-Mitteilungen (HLM) sowie Unterstützung, Förderung und Interessenvertretung durch die HVT im Rahmen der Satzung und den Ordnungen.
  • Als Mitglied finden Sie sich in einem freundlichen, kameradschaftlichen und fairen Miteinander wieder. Die rd. 17.000 hessischen Trachtenträger/innen pflegen regelmäßigen Kontakt und unterstützen sich gegenseitig beim Erhalt Ihre regionalen Besonderheiten, Mundarten, Trachten und Bräuche, die durch die HVT respektiert werden und mit Ihrer Hilfe erhalten bleiben.
Was sind die Pflichten der Mitglieder?
  • Mitglieder sind verpflichtet, nach bestem Wissen und Können in der HVT mitzuarbeiten, um die gestellten Aufgaben zu erfüllen.
  • Sie sollten sich weiterhin für die HVT einzusetzen, um die Öffentlichkeit für die HVT zu interessieren, aber alles unterlassen, was dem Ansehen der HVT schadet.
  • Zur Erfüllung des Verbandszweckes notwendige Anfragen müssen fristgerecht beantwortet und entsprechende Auskünfte gegeben werden.
  • Die Satzung und die Ordnungen müssen anerkannt und die Beschlüsse der Organe der HVT befolgt werden.
  • Der Jahresbeitrag in Höhe von 40 Euro muss bis zum 15. Februar eines laufenden Jahres entrichtet werden.

    HVT-Mitgliedschaftsantrag

    Antragsdaten



    Angaben zum Neumitglied


    HerrFrau







    Struktur

    Mitgliederzahlen




    Gruppenzusammensetzung
    Anzahl der Kindergruppen und Kinder

    Anzahl der Jugendgruppen und Jugendlichen

    Anzahl der Erwachsenengruppen und Personen

    Anzahl der Musikgruppen und Musikern

    Anzahl der Mundartgruppen und Personen

    Anzahl der Laienspielgruppen und Personen

    Motivationsschreiben und weitere Angaben