Sonderurlaub

Auf dieser Seite können Sie einen Antrag auf Sonderurlaub für begleitende Aktivitäten des BkJ stellen. Es handelt sich dabei um einen Neuantrag an den Hessischen Jugendring auf Befürwortung zur Freistellung nach dem hessischen Kinder- und Jugendgesetzbuch (HKJGB IIII – Ehrenamt in der Jugendarbeit, 18. Dezember 2006).

Bitte füllen Sie zur Antragsstellung die folgenden Formularfelder mindestens 6 Wochen vor der jeweiligen Veranstaltung vollständig aus. Wir werden den Antrag schnellstmöglich bearbeiten und uns wieder bei Ihnen melden. Ein schriftlicher Antrag ist nur noch auf Anfrage möglich.

Details zum Antrag

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Unsere Ansprechpartnerin und Bearbeiterin für Sonderurlaub

Christine Möller

Christine Möller
Landesjugendkassenwartin
christine.moeller@bkj-hessen.de

Neuantrag

    Antragsstellung Sonderurlaub

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