Tracht des Breidenbacher Grundes Obergericht

Vorstellung

Zum Obergericht gehören die Dörfer Lixfeld, Frechenhausen, Gönnern, Steinperf, Obereisenhausen und Niedereisenhausen. Es schließt sich westlich an das „Untergericht“ an.

Frauentracht

Frau in der Tracht des Breidenbacher Grundes Obergericht
Frau in der Tracht des Breidenbacher Grundes Obergericht
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Kopfbedeckung

Tracht des Breidenbacher Grundes Obergericht Kopfbedeckung der Frau
Tracht des Breidenbacher Grundes Obergericht Kopfbedeckung der Frau
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Die „Mitsche“ sitzt am hinteren Scheitelende und bedeckte so nur den oberen Teil des Hinterkopfes. Innerhalb der Dörfer des Obergerichtes waren sie nicht einheitlich gestaltet. In Lixfeld, Frechenhausen und Gönnern war sie stumpfer und am Hinterkopf weiter abgeschnitten. Unterschieden wurde ferner in Material, Farbe und Schnittform sowie in Mädchen- und Jungenmitschen für Kinder, die Häubchen für die schulpflichtigen Mädchen und die Kopfbedeckungen für unverheiratete und für verheiratete Frauen. Die Mädchenmitschen aus einem von der Stirn bis zum Nacken durchgehenden und sich zum Hinterkopf verjüngenden Mittelteil, dem zu beiden Seiten etwa quadratische Teile angesetzt sind. Das Material ist bedruckte Baumwolle oder Wollmusselin. Der mittlere Teil der Mitsche wurde mit einer bunten, verzierten Borde besetzt, die von zwei farbigen Seitenbändern eingefasst war. Ein schwarzes Seidenband bildete den Rand, unter dem eine etwa zwei Zentimeter breite Spitze hervorschaute. Ein kleines, schildartiges Teil aus weißem Leinen, bestickt und mit Spitzen besetzt, befand sich vor der Stirn. Bis zum Eintritt in die Schule trugen die Mädchen dieses Häubchen. Die Schnittform der Mitschen der schulpflichtigen Mädchen unterschied sich nicht von der Mitsche der erwachsenen Frauen. Diese besteht aus zwei Teilen, nämlich einem etwa rechteckigen Teil, der sich um eine ovale Platte zieht. Über der Stirn bildete die Mitsche einen feinen Bogen, während der Teil am Hinterkopf ausgeschnitten ist. Bei den Frauentrachten verwendete man feines schwarzes Tuch als Material, während es bei den Mädchen ein feines, schwarzes mit kleinen Röschen bedrucktes Tuch war. Schnitt und Material unterschieden sich also nur minimal. Bei der Webart des Besatzbandes zeigten sich noch die Unterschiede in den Lebensstufen der Trägerinnen. Unverheiratete Mädchen und junge Frauen trugen ein „buntes“ Seidenband. Dabei bezog sich das „bunt“ nicht auf die Farbgestaltung, sondern lediglich auf die Webart, das Band war in sich gemustert.

Haartracht

Die Haartracht war der Form der Mitsche angepasst. Alles Haar wurde straff über der Stirn zurückgestrichen, so dass nur der Haaransatz zu sehen war. Am Hinterkopf wurde das Haar zu einem „Nest“ geflochten. Das Nest, auch „Schnatz“ genannt, bestand aus zwei Zöpfen, die man sehr weit oben am Hinterkopf mit einem schwarzen Band, der „Schnur“ zusammenband. Beide Zöpfe wurden, einer rechts und der andere links herum, zu einem ovalen Nest oben auf dem Kopf aufgesteckt.

Das „Halstuch“

Das Halstuch-„ Hemd“-, das früher zur Tracht gehörte, wurde nur zur Kirmes über dem eigentlichen Hemd getragen. Es war ein bis zur Taille reichendes Oberhemd und wurde merkwürdigerweise als Halstuch bezeichnet. Besonders breit und schön bunt genäht. („Bunt genäht“, heißt mit Weißstickerei verziert) sind die Killer und tragen als Abschluss die Anfangsbuchstaben der Trägerin, mit rotem Garn eingestickt. Bei den verheirateten Frauen wurde dies „bunt“ und schwarz eingestickt. Die heutigen Trachtenträgerinnen des Obergerichtes tragen nur noch das „Hemd“. Der „Innersatz“ wurde Anfang 1900 durch „normale“ Unterwäsche ersetzt (sogenannte „Liebestöter“).

Das Hemd

Tracht des Breidenbacher Grundes Obergericht Hemd der Frau
Tracht des Breidenbacher Grundes Obergericht Hemd der Frau
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Zum Typ der Poncho- oder Paidatracht gehört das Ärmelhemd der Obergerichtstracht. Vorder-und Rückseite sind aus einem Stück geschnitten. Brust- und Kopföffnung werden durch einen T –förmigen Einschnitt gebildet. Im Breidenbacher Grund wurden die Vorder- und Rückbahnen nicht durchgehend geschnitten, sondern als „ Oberhemd“ aus feinerem Leinen und Ünnersatz ( Untersatz) aus gröberem Leinen und durch Keile erweitert zusammengesetzt. Der Killer schließt mit einem 5 cm hohen, in Weißstickerei verziertem, Stehbündchen am Hals ab. Die Ärmel waren lang bis zum Handgelenk. Diese Stilform geht auf das beginnende 16. Jahrhundert zurück.

Das Wamst

Unter dem Rock wurde das mundartlich als „Wamst“ bezeichnete Wams getragen. Aus selbst gesponnener Wolle gestrickt oder aus dunkelgrünem bzw. schwarzem Tuch wurde es erstmals 1850 erwähnt. Später trug man das Wams auch über dem Rock, um es zur Arbeit leichter ablegen zu können.

Das Brusttuch

Tracht des Breidenbacher Grundes Obergericht Brusttuch der Frau
Tracht des Breidenbacher Grundes Obergericht Brusttuch der Frau
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Schon vor der Jahrhundertwende 1900 war das Brusttuch als Trachtenteil abgelegt. Das Brusttuch geht auf die Barockmode zurück und stellt dennoch die Eigenständigkeit der Menschen auf dem Land dar. Bei der Breidenbacher Tracht ist die Miederöffnung unten eher weiter als enger. Auch bleiben Hemd und Wams sichtbar. Bei der Tracht des Obergerichtes verläuft der obere Rand des Brusttuches gerade. Das durch Pappe und Leinenfutter versteifte Brusttuch bestand aus einem nach unten schmaler werdenden Stück Samt mit Stickereien. Die Stickereien wurden von den Frauen und Mädchen selbst gefertigt. Sie enthielten ornamentale, pflanzliche und sinnbildliche Motive wie Herz, Tulpe usw. In der Abendmahlstracht hat sich das Brusttuch am längsten gehalten, weil hier die kirchlichen Sitten und bestimmte Anlässe ein längeres Fortleben sicherten. In der Tracht des Obergerichtes blieb das Brusttuch bis heute Bestandteil der Tracht.

Der Unterrock „Beffel“

Am Anfang, etwa um 1860, schafften sich nur wohlhabende Frauen, einen Unterrock an. Da dieser „Beffelunterrock“ sehr schwer und warm war, wurde er nur wenig getragen. Wichtig erscheint aber die Tatsache, daß dieser „Beffel“ in der Kindertracht des Obergerichtes des Breidenbacher Grundes seine Verwendung fand.

Der Rock „Bermes“

Tracht des Breidenbacher Grundes Obergericht Rock der Frau
Tracht des Breidenbacher Grundes Obergericht Rock der Frau
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Aus zwei verbundenen Teilen besteht das Obergewand, aus der „Brust“ von Manchestersamt und aus dem daran hängenden „Rock“ aus plisseeartig gefaltetem Beiderwand. Die Form des Nackenausschnittes variiert in vielen Orten. Die einzige Verzierung bestand aus einem aufgenähten, gezackten Wollband mit „Hohkämm“ (Hahnenkämmen). Dieses umsäumte den Halsausschnitt und die Rückenlinie der Armausschnitte. Die vier Bandbesätze auf dem Rücken betonten sehr fein den Körperbau. Den Abschluß des in Falten gelegten Rockes bildete ein etwa 10 cm breiter Stoß aus weißem Leinen. Dieser „Strohl“ hatte die Aufgabe, die weißen Strümpfe zu schützen, da der Beiderwand nicht immer farbecht war. Der Beiderwand aus Leinen und Wolle gewebt, wurde nach Biedenkopf „in die Farb gebracht“, d.h. er wurde schwarz gefärbt, gewalkt und „geglitzert“ (glänzend gemacht) und dann verarbeitet.

Tücher

Eine wichtige Ergänzung der Tracht bildeten die Tücher. Bei der Tracht des Breidenbacher Grundes unterscheidet man zwei „Tücher“. Zum einen als „Schmucktuch“ um den Hals und zum zweiten als Wetterschutz um Schulter und Oberkörper. Die bekanntesten Schmucktücher sind die „Rosentücher“.

Rosentücher

Tracht des Breidenbacher Grundes Obergericht Rosentuch der Frau
Tracht des Breidenbacher Grundes Obergericht Rosentuch der Frau
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Diese bestehen aus quadratischen Tüchern aus feinem Wollmusseline. Auf schwarzem Grund sind breite Kanten mit aufgedruckten Rosen und Blättern in leuchtenden Farben. Besonders schöne Tücher haben in der Mitte noch einen Rosenstrauß und sind mit Ähren und Trauben reicher ausgestattet. Den äußeren Abschluss bilden seidene Fransen. Das „rote“ Rosentuch trug man zur Kirche und zu Familienfeiern und wurde nur von jungen Mädchen getragen. Die verheirateten Frauen trugen das „blaue“ Rosentuch, welches auch zur Trauer getragen wurde. Bei der sogenannten „harten Trauer“ von nächsten Blutsverwandten und zum Abendmahl musste man das schwarze, stumpfe Tuch aus Blockseide tragen. Neben den „Rosentüchern“ gab es einfache, aber farbenprächtige „Kranztücher“ aus Kattun. Material : Wollmusseline = feiner, weicher Wollstoff Kattun = feiner Leinenstoff. Der Grund der „Kranztücher“ war leuchtend rot, die breite Kante war mit Blumen abgegrenzt. Ferner schloss eine gelbe, lineare Kante das Tuch ab. Manche Tücher hatten auch zwei Kränze. Den Abschluss bildete bei den „Kranztüchern“ keine seidenen Fransen sondern ein schmaler Saum.

Freud- und Leidtücher

Tracht des Breidenbacher Grundes Obergericht Freud- und Leidtuch der Frau
Tracht des Breidenbacher Grundes Obergericht Freud- und Leidtuch der Frau
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Aus Kattun waren die „Freud- und Leidtücher“, die auch als „braune Rosentücher“ bezeichnet wurden. Der Rosenkranz war hier auf einem tiefbraunen, fast schwarzem Grund. Eine Ecke mit zwei Kanten war mit blauen Rosen bedruckt und die gegenüberliegende Seite mit roten Rosen. Die blaue Seite trug man zur Trauer und rot zu sonstigen Anlässen. Natürlich nur die jungen, unverheirateten Mädchen. Die verheirateten Frauen trugen nur die blaue Seite nach außen.

Die Schürze

Tracht des Breidenbacher Grundes Obergericht Schürze der Frau
Tracht des Breidenbacher Grundes Obergericht Schürze der Frau
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Bei fast allen deutschen Trachten gehört die Schürze zum unverzichtbaren Bestand. Die „Sonntagsschürze“ bestand ausfeinem selbstgewebtem und dunkel blau gefärbtem Leinen. Beidseitig „geglitzert“ oder in einfacherer Form nur einseitig, gab sie der Tracht ihre besondere Note. Oben mit gefaltetem Bündchen wurde die Schürze mit breitem, schwarzem Samtband, das gezackte Kanten und eingewebte Blumen und Muster hatte, gebunden. Der lose „Schlupp“ (Schleife) wurde durch zwei Knopflöcher gebunden. Die Schürze wurde beim „Obergericht“ nicht gefaltet. Die langen Bänder fallen seitlich links glatt herunter. Ungefähr 10cm über dem Rocksaum schließt ein schmaler Saum die Schürze ab. Eine schwarze Schürze aus geglänztem Leinen und einem schwarzem Samtbändchen wurde beim Abendmahl und bei Trauer getragen. Aus „gewässertem“ Seidenband (Seidenband mit Moirémuster) waren die Bindebänder. Die „Kirmesschürze“ aus feinem Bielefelder Leinen machte den meisten „Staat“. Rot bestickt waren Bündchen und die langen Bindebänder. Das Monogramm der Trägerin schmückte das Ende der Bindebänder. Jedes Mädchen zählte es sich zur Ehre, die Schürze besonders schön auszuarbeiten. Die Stickereien an der Schürze bei den verheirateten Frauen waren schwarz.

Schuhe und Strümpfe

Dorfschuster fertigten in Breidenbach und Umgebung früher stiefelartige Schuhe, die zur Tracht gehörten. Die vorn zugespitzten Schuhe, über einen Leisten „geschlagen“, reichten mit dem Hinterschuh bis über die Knöchel und wurden über dem Rist verschnürt. Unter der Verschnürung ragte ein Streif des Oberleders hervor, deren Rand bei den Mädchen rot und bei den Frauen grün gefärbt war. Heute sind die gleich gearbeiteten und unbequemen Stiefel durch Spangenschuhe oder auf dem Spann geschnürte Halbschuhe ersetzt. Die Trachtenschuhe waren und sind immer schwarz. Charakteristisch sind die weißen Strümpfe. Zur Feiertagstracht waren sie aus feiner Lämmerwolle, für die Alltagstracht aus gewöhnlicher Schafswolle gearbeitet. Sie reichten bis etwas übers Knie und wurden unter dem Knie mit Strumpfbändern, befestigt. Am oberen Rand wurden sie etwa 8-10 cm breit „bunt“ bestrickt, ähnlich wie beim gestickten Halsbündchen nicht etwa farbig sondern „bunt“ in bestimmten Mustern. „Wickelmänner, Hundsmemme, krumme Reihe, löcheriche, krumme Reih, Maiglöckchen, Hirsekörner und Sträuße“ waren die Bezeichnungen für die Muster. Oft waren auch die Initialen der Trägerin eingearbeitet.

Strumpfbänder

Tracht des Breidenbacher Grundes Obergericht Strumpfbänder der Frau
Tracht des Breidenbacher Grundes Obergericht Strumpfbänder der Frau
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Eine hübsche farbige Ergänzung bildeten die bunten“ Strumpfbänder“, auch „Strumpfbennel“ oder „Hessebennen“ genannt. Die Strumpfbänder wurden aus gekauftem, buntem Wollgarn geflochten. Man verflocht die Fäden zu einem zopfähnlichen Band mit schrägkreuzendem Muster. Die Bänder waren ungefähr 1 Meter lang und 3 cm breit und gingen an beiden Enden in 8-10 kleine Zöpfe über, an deren Ende jeweils eine kugelartige Bommel (Quast) hing. Man wickelte das Strumpfband unterhalb des Knies mehrmals um das Bein und verschlang die Enden so, dass die Bommeln vorne oder leicht seitlich unter dem Faltenrock hervor sahen. Auch die Farbenordnung spielte bei den „Hessebennen“ eine Rolle. So trugen junge Mädchen und unverheiratete Frauen rot-grüne oder manchmal auch ganz bunte, rot-grün / gelb-violett. Bei verheirateten Frauen waren diese Strumpfbänder nur in blau-grün oder grün-violett gehalten. Bei Trauer verschwand das Rot.

Die Kindertracht der Mädchen

Tracht des Breidenbacher Grundes Obergericht Kinderpaar
Tracht des Breidenbacher Grundes Obergericht Kinderpaar
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Die Kindertracht der Mädchen besteht aus dem sogenannten „Beffel“ (einem Unterrock der Frauentracht) geschneiderten „Rock“, meist in Grün mit bunten Abschlussborden. Dies war aus der „Not und der Armut“ der Bewohner des Hinterlandes geboren worden. Eine „Motze“ in „Blaudruck“ mit den sogenannten „Bäffchen“ bilden das Oberteil. Die „Mitsche“ bedeckt den Kopf. Ferner trugen die jungen Mädchen die „kleinen schwarzen Bermesröcke“ und die sonstige Tracht der unverheirateten Frauen.

Männertracht

Tracht des Breidenbacher Grundes Obergericht Männertracht
Tracht des Breidenbacher Grundes Obergericht Männertracht
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Ein weißes Hemd mit Biesen am Halsausschnitt und mit einem Querriegel, versehen mit roten Kreuzstichen, die Initialen des Trägers zeigen. Darüber reichlich bunt verzierte Hosenträger die an der langen schwarzen langen Wollstoffhose befestigt sind. Die Jacke (Wamst) ist handgestrickt und mit zwei Reihen Perlmuttknöpfen versehen. Am Rand wurde die Jacke mit Mäusezähnen verziert in grüner Wolle abgesetzt. Die mittlere Generation trägt eine graue und die ältere eine schwarze Jacke. Die Tracht ist vor 1900 erloschen.

Die Burschentracht

Tracht des Breidenbacher Grundes Obergericht Burschentracht
Tracht des Breidenbacher Grundes Obergericht Burschentracht
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Die Burschen tragen weiße Leinenhosen. Die Jacke (Wamst) ist bei den Burschen weinrot. Die Kopfbedeckung, die es bei den Burschen gab, nennt man „Mästchen“.

Die Kindertracht der Jungen

Einem Strohhut (Wagenrad), einem weißem Hemd, dem „dunkelrot mit grün“ abgesetzten „Wamst“ (Strickjacke), bunt bestickten Hosenträgern und einer schwarzen langen Hose.

Quellenverzeichnis

  • Wie sei mer da gemostert. Bezirk Mitte der HVT. ISBN 3-00-014970-8. Seite 55 bis 66

Literaturempfehlungen

  • Wie sei mer da gemostert. Bezirk Mitte der Hessischen Vereinigung für Tanz- und Trachtenpflege. ISBN 3-00-014970-8
  • Ursula Ewig + Anneliese Born (1964). Die Frauentracht des Breidenbacher Grundes
  • Brunhilde Miehe. Der Tracht treu geblieben. ISBN 3-9801197-7-7
  • Ferdinand Justi (1989). Hessisches Trachtenbuch. Hitzeroth Verlag Marburg. ISBN 3-925944-61-3
  • Karl Spiess (1909). Die deutschen Volkstrachten
  • Trachtenland in Hessen (2001) Hessische Vereinigung für Tanz – und Trachtenpflege. ISBN 3-9802466-8-X

HVT-Gruppen mit Tracht des Breidenbacher Grundes Obergericht

Udo Weber

Trachtentanz- und Heimatverein Lixfeld e.V.
Udo Weber
weber_udo@gmx.de

Thomas Kreuzer

Brauchtumsgruppe Obereisenhausen
Thomas Kreuzer
kreuzergrabmale@aol.com

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