Urheberrecht und geistiges Eigentum

Die HVT (im Folgenden auch „wir“ genannt) respektiert das geistige Eigentum Dritter und fordert seine Nutzer auf, dies ebenfalls zu tun. Daher behält sich die HVT das Recht vor, gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Nutzungsbedingungen, Nutzer zu sperren, die gegen das geistige Eigentum Dritter verstoßen, und Nutzerprofile zu löschen, mittels derer gegen das geistige Eigentum Dritter verstoßen wird.

Informationen zum Urheberrecht
Die Inhalte dieser Onlineseiten sind für jeden einsehbar. Das heißt jedoch nicht zwangsläufig, dass man diese Inhalte herunterladen oder auf sonstige Weise nutzen darf. Nutzer unserer Onlineseiten können Ausschnitte dieser Inhalte für ihren persönlichen, nicht-kommerziellen Gebrauch, elektronisch kopieren oder ausdrucken. Jede anderweitige Verwendung, einschließlich der Reproduktion, Abänderung, Verbreitung, Weitergabe, erneuten Veröffentlichung, Ausstellung oder Vorführung des Inhalts ist ohne Absprache mit der HVT, mit Ausnahme spezieller Genehmigungen, verboten. Die Einstellung und Verbreitung von Raubkopien ist verboten.
Wir bitten alle auf Bild-, Film- und/oder Fotomaterialien abgebildeten Personen, die nach §§ 22-23 KunstUrhG das Recht haben ein öffentliches, beschränkt öffentliches oder privates Publizieren dieser Materialien zu unterbinden, dieses über die angegebenen Kontaktdaten mitzuteilen. Die Inhalte werden anschließend umgehend entfernt. Auch das Einhalten des Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechts aus den §§ 15 ff. UrhG ist uns sehr wichtig. Alle Beteiligten, auf die diese Gesetzte geltend gemacht werden können, möchten sich vor juristischen Schritten bitte beim HVT-Landesvorstand melden.

Verletzung Ihrer Rechte am geistigen Eigentum
Falls ein/e Nutzerin dieser Website der Ansicht ist, dass seine/ihre Arbeit in einer Weise kopiert wurde, die eine Urheberrechtsverletzung darstellt oder seine Rechte am geistigen Eigentum anderweitig verletzt, so sollte der HVT die Urheberrechtsverletzung schriftlich (auch per E-Mail) mit folgenden Informationen mitgeteilt werden:

  • eine Beschreibung des, nach seiner Ansicht, verletzten, urheberrechtlich geschützten Werks
  • eine Beschreibung, wo sich dieses Material befindet
  • die Anschrift, Telefonnummer und E-Mail Adresse des Betroffenen
  • eine eidesstattliche Versicherung des Nutzers, dass die obigen Informationen wahrheitsgemäß sind und dass er Inhaber der Urheberrechte oder bevollmächtigt ist, im Namen des Rechteinhabers zu handeln

Eigene Rechtfertigung
Das Copyright für veröffentlichte, selbst erstellte Objekte bleibt allein bei der HVT, auch wenn dieses nicht direkt ausgewiesen ist. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung der HVT nicht gestattet.
Der § 49 UrhG erlaubt eingeschränkt und unter Auflage, die Darstellung bzw. Zusammenstellung von Zeitungsausschnitten, die dem Urheberrecht unterfallen, ohne Genehmigung des Eigentümers. Die HVT bemüht sich der Einhaltung dieses Paragrafen.

Anfragen zu Nutzungsgenehmigungen
Wenn ein Besucher eine Genehmigung zur Nutzung von Namen, Marken, Logos, Screenshots, urheberrechtlich geschützten Designs oder anderen geistigen Eigentums der HVT einholen möchte, insofern sie nicht frei als Download bereitgestellt werden, sind der HVT, bzw. deren Administratoren, die folgenden Informationen schriftlich zur Verfügung zu stellen, damit die Anfrage geprüft werden kann:

  1. den eingetragenen Firmennamen und/oder die Person, die die Anfrage zur Nutzung stellt
  2. die eingetragene Firmenadresse und/oder weitere Kontaktinformationen (E-Mail, Telefon, Fax)
  3. eine Beschreibung des Materials, indem die Sache erscheinen soll
  4. eine genaue Angabe der Logos oder des Materials, das verwendet werden soll