Corona: Sachstand zum 11. Juni 2020

In einer Pressekonferenz der Hessischen Landesregierung wurden am 10. Juni 2020 verschiedene Anpassungen zur Corona-Pandemie bekannt gegeben. Für unseren „Kontaktsport“ (Volks-)Tanz bedeutet das eine erhebliche Verbesserung der aktuellen Lage:

Die ab 11. Juni 2020 gültigen FAQ des Landessportbundes Hessen (LSBH)

Im Übrigen gebe ich nachstehende Erklärungen und Hinweise bekannt, die Ihr als Basis für Euer eigenes Handeln und Entscheiden in Euren Vereinen und Gruppen nutzen könnt.

Die endgültige Entscheidung, ob Ihr diese Lockerungen tatsächlich für Eure Übungsstunden umsetzt oder ob Ihr noch weiter abwarten wollt (ggf. bis nach den hess. Sommerferien), liegt bei Euch bzw. Euren Vorstandsgremien.

Die für den Tanzsport wichtigste Änderung auf einen Blick

  • Am 10. Juni hat die Hessische Landesregierung eine Anpassung der Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus verabschiedet, die bis zum 16. August 2020 gilt. (Die jeweils geltende „Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung“ findet ihr auf der Webseite des Landes Hessen.) Diese wirken sich auch elementar auf den Sportbetrieb im Land aus.
  • So ist ab dem 11. Juni unter bestimmten Auflagen neben dem Trainings- nun auch ein Wettkampfbetrieb wieder möglich.
  • Der Sport- und Wettkampfbetrieb darf alleine, in Gruppen von höchstens zehn Personen oder mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes stattfinden.
  • Es dürfen also zehn Personen miteinander die Abstandsregel pro Trainingseinheit unterschreiten. Wird der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten, spielt die Gruppengröße keine Rolle.
  • Gruppen von maximal zehn Personen können diesen Mindestabstand sogar unterschreiten, somit untereinander in Kontakt treten.

Für unser Volkstanzen bedeutet das:

  • Das Tanzen mit einem/einer Tanzpartner/in, unabhängig davon, ob man sich in einer Lebensgemeinschaft befindet, ist wieder erlaubt.
  • Tanzen Gruppen von 5 Paaren (10 Personen) gleichzeitig miteinander, muss der Mindestabstand von 1,5 Metern untereinander nicht eingehalten werden. Der/die Trainer/in muss aber dann den Mindestabstand zur Gruppe einhalten.
  • Die taktile Korrektur , d.h. das Anfassen, eines Paares  durch eine/n Trainer/in oder eine/n Übungsleiter/in ist möglich. Es muss jedoch die max. Gruppengröße von 10 Personen (=5 Tanzpaare) beachtet werden.
  • Es ist notwendig, bei Übungseinheiten Teilnehmerlisten zu führen. Gerade jetzt geht es darum, Infektionsketten nachverfolgbar zu machen. Viele Spitzenverbände empfehlen deshalb, bei der Wiederaufnahme des Sportbetriebs in angepasstem Rahmen Teilnehmerlisten zu führen. In diesen Listen sind die Namen der Trainierenden, Anschrift und Telefonnummer zu dokumentieren und einen Monat ab Beginn der Übungseinheit geschützt vor Einsicht durch Dritte für die zuständige Behörde vorzuhalten. Diese Vorgabe der aktuell gültigen Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung muss umgesetzt werden. Eine Abfrage des Gesundheitszustandes der Teilnehmenden ist jedoch nicht zulässig.
  • Zur Frage, ob (Volks-)Tanzen in nicht ausgewiesenen Sportstätten, wie Dorfgemeinschaftshäusern, Gemeindezentren, etc. durchgeführt werden darf:
    Die Entscheidung, ob das jeweilige Gebäude geöffnet wird, obliegt dem Betreiber. Bei Dorfgemeinschafts-/Bürgerhäusern etc. ist dies in der Regel die Kommune.
  • An den jeweiligen Betreiber sollten sich Vereine auch wenden, um die Nutzungsvoraussetzungen sowie das entsprechende Hygienekonzept zu erfragen. Eine formale Erlaubnis der Kommune bzw. des Betreibers ist jedoch nicht notwendig, wenn ein Verein dort schon vor der Corona-Pandemie regelmäßig seinen Übungsbetrieb durchgeführt hat. Die Verordnung und der entsprechende Erlass gestatten dies.

Hygienekonzepte

  • Ob die Beachtung der üblichen Hygienekonzepte ausreicht oder eigene Konzepte entwickelt werden, liegt in der Verantwortung des jeweiligen Veranstalters der Übungseinheit bzw. des Betreibers einer Sportstätte und ist immer sportartspezifisch zu beantworten. Die entsprechenden Informationen und Dokumente findet man hierzu auf der Webseite des DOSB. Dort können auch die Hygieneleitlinien des Robert-Koch-Instituts eingesehen werden.
  • Darüber hinaus gibt es weitere hilfreiche Informationen, die bei der Erarbeitung eines eigenen Hygienekonzeptes helfen können:
    • Die VGB Unfallversicherung hat branchenspezifische Handlungsempfehlungen für den Bereich Sportvereine entwickelt.
    • Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung stellt allgemeine Hygienetipps zur Infektionsvermeidung vor.
    • Wer „auf Nummer“ sicher gehen will, fragt beim Ordnungsamt seiner Kommune nach.
  • Für eine Veranstaltung im Rahmen einer Aus-, Fort- und Weiterbildung (siehe § 5 der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung) darf die Gruppengröße i.d.R. 15 Personen nicht überschreiten, ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Personen muss sichergestellt werden.
    • Die Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes zur Hygiene sind dabei einzuhalten (Regelmäßiges, gründliches Händewaschen mit Seife, Verwendung von Papierhandtüchern, Einhaltung der Niesetikette – Niesen und Husten in die Armbeuge, Vorhalten von Desinfektionsmitteln, regelmäßige Desinfektion von Arbeitsmitteln etc.).
    • Bei näherem Abstand zwingend Mund-Nase-Schutz tragen.

Da die Anpassung der Verordnung noch ganz neu ist, bleiben bestimmt Fragen offen, die noch nicht beantwortet werden können. Weitere Informationen werden so schnell als möglich nachgesteuert.

Die Hessische Vereinigung für Tanz- und Trachtenpflege sieht daher die Möglichkeit gegeben, unter den o.a. Voraussetzungen die Ausrichtung HVT-eigener Volkstanz- und Brauchtumsseminare etc. in einem sensiblen Maße wieder aufnehmen.

Die Mitgliedsgruppen der Hessischen Vereinigung für Tanz- und Trachtenpflege werden daher gebeten, die eigenen Vereinsaktivitäten entsprechend einzuordnen, damit für den eigenen Verein bzw. für die eigene Gruppe eine Einschätzung vorgenommen werden kann. Der Landesvorstand der HVT kann hierbei lediglich Hinweise und Ratschläge für die Aktivitäten der Mitgliedsgruppen geben.

Veröffentlicht von

Jean-Pierre Papstein

In 2010 feierte die HVT das 60. Erscheinungsjahr der "Hessenland-Mitteilungen" (HLM), die im gleichen Jahr wie die HVT (1951) von Walter Gutjahr kreiert wurden. Nach der Wahl von Gerd Schwinn zum Landesvorsitzenden übernahm im Jahr 1985 Christoph Müller die Redaktion. Nach dessen Wegzug lag die redaktionelle Arbeit in den Händen von Jürgen Hartmann und ab 1993 bei Karl-Heinz Müller. Von 1997 bis 2008 war Reinhard Bettner "vorübergehender" Redakteur der HLM und es wurde lange Zeit nach einem Nachfolger gesucht, der dann in 2008 mit der Unterstützung des amtierenden Landesvorsitzenden in mir gefunden wurde. Ich habe mich natürlich nicht lange bitten lassen um Mitglied in diesem tollen Team zu werden. Durch meine Mitarbeiter in der Fachgruppe Öffentlichkeitsarbeit und der federführenden Onlineadministration kam ich in 2007 zur HVT. Zuvor war ich als Gruppenleiter in der Trachtentanzgruppe Breidenbach im Bezirk Mitte aktiv und engagierte mich gemeinsam mit Freunden im BkJ. Die redaktionelle Arbeit und die technische, planerische und gestalterische Tätigkeiten machen mir am meisten Spaß und beschäftigen mich viele Stunden. Zur Erstellung der HLM stehen mir weitere Personen als Redaktionsteam zur Seite. Derzeitig lebe ich in Unterfranken, meine Heimat bleibt aber Hessen. Daher trage ich auch weiterhin zu Anlässen, und solange ich noch nicht verheiratet bin, die Burschentracht des Breidenbacher Grundes im Untergericht.