Corona: Sachstand zum 1. August 2020

Nach monatelangen Einschränkungen und Kontaktverboten gibt es aktuell eine weitere Änderung:

Angesichts weiterhin positiver Entwicklungen der Corona-Pandemie in Hessen hat die Hessische Landesregierung beschlossen, dass ab dem 1. August 2020 wiederum Mannschaftssportarten uneingeschränkt ausgeübt werden können. Zuletzt waren Kontaktsportarten, wie auch Tanzen, nur bis maximal zehn Personen möglich.

Ab August können der Schulsport sowie sämtliche Teamsportarten, somit auch Volkstanzen, ohne Anzahlbeschränkung ausgeübt werden. Wichtig dabei bleibt aber, dass die Hygieneregeln in den Vereinen und Gruppen eingehalten werden.

Dies ist ein bedeutender Schritt hin zu mehr Normalität in unserem Vereins- und Gruppenalltag. Die Vereine und Gruppen sind hierbei weiterhin angehalten, Hygienekonzepte zu erarbeiten und vor Ort mit Leben zu füllen. Insbesondere beim Zugang zu den Sportstätten, Übungsräumlichkeiten o.ä. sollten Warteschlangen und somit unnötige Kontakte vermieden und in den Umkleiden sowie Sanitäranlagen auf Abstands- und Hygieneregeln geachtet werden.

Einzig das gemeinsame Singen und das gemeinsame Musizieren mit Blasinstrumenten in Räumen unterliegen weiterhin Einschränkungen.

So kann gemeinschaftlicher Gesang bis auf Weiteres nur im Freien stattfinden. Da beim Singen insgesamt überdurchschnittlich viele Aerosole freigesetzt werden, diese infektiös sein können, sofern eine Sängerin bzw. ein Sänger virusinfiziert ist, ist hier besondere Vorsicht geboten. Ähnliches trifft auch auf die Musikantinnen und Musikanten von Blasinstrumenten zu.

Um diesem Infektionsrisiko zu begegnen, muss bis zum 31.01.2021 weiterhin auf gemeinschaftlichen Gesang und die Nutzung der Blasinstrumente in Gruppen in geschlossenen Räumlichkeiten verzichtet werden.

Im Freien und unter Berücksichtigung der Abstandsregelungen können jedoch Chor- und Blasinstrumentenproben stattfinden.

Allgemeine Hygieneregeln

I. Vorbemerkung

Im Spannungsfeld zwischen den Freiheitsrechten der einzelnen Menschen und der staatlichen Fürsorge für die Bürgerinnen und Bürger und deren Familien einerseits und Maßnahmen zum Schutz vor einer weiteren Verbreitung des Coronavirus andererseits wurde mit einem flächendeckenden Lockdown des gesamten Alltagslebens einschließlich des Vereinslebens im März 2020 dem Infektionsschutz Vorrang gegeben.

II. Wiederaufnahme der Vereinsaktivitäten

Dank zahlreicher Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen ist die Zahl der Neuinfektionen auf ein erfreulich niedriges Niveau gesunken, so dass Lockerungen im Alltag möglich sind; jedoch ist die Einhaltung bestimmter Hygieneregeln zwingend notwendig.

Über diese Hygienemaßnahmen sind daher alle Vereins- und Gruppenmitglieder sowie Gäste und Besucher auf geeignete Weise hinzuweisen. Die Mitglieder der Vereine und Gruppen in der HVT gehen bei der Umsetzung von Schutz- und Hygieneplänen mit gutem Beispiel voran und sorgen zugleich dafür, dass die Kinder und Jugendlichen sowie alle Erwachsenen die Hygienehinweise ernst nehmen und umsetzen.

Hygienemaßnahmen

Personen mit einer Symptomatik, die auf eine COVID-19-Erkrankung hindeutet , dürfen die Übungsräume oder das Vereinsheim nicht betreten.

Bei Auftreten solcher Symptome während der Übungszeit sind die betreffenden Gruppenmitglieder zu isolieren. Bei Kindern und Jugendlichen werden die Sorgeberechtigten informiert und es wird empfohlen, mit dem behandelnden Hausarzt oder dem Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116 117 Kontakt aufzunehmen. Die betroffene Person darf erst wieder die Übungsstunden aufsuchen, wenn mit einer Bescheinigung eines Arztes oder des Gesundheitsamtes das Vorliegen eines Verdachtsfalles ausgeschlossen wird.

Darüber hinaus gelten folgende Schutz- und Hygienemaßnahmen:

  • Verzicht auf Körperkontakt, wie Umarmungen und Händeschütteln
  • Einhalten der bekannten Husten- und Niesetikette
  • Gründliche Händehygiene
  • Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung, soweit durch die Verhältnisse vor Ort erforderlich (z. B. in Übungspausen)
1.1 Raumhygiene

Die Maßnahmen beziehen sich nicht nur auf Übungsräumlichkeiten, sondern auf alle Räume des Vereinsheimes o.ä.. So sind z. B. auch für Aufenthalts-, Gesellschafts- und Versammlungsräume organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, die eine bestmögliche Umsetzung von Hygieneregeln ermöglichen.

Desinfektion

Es sind ausreichend Desinfektionsspender aufzustellen oder Desinfektionsmittel für Händedesinfektion bereitzuhalten.

Lüften

Es ist auf eine intensive Lüftung der genutzten Räume zu achten. Mindestens alle 45 Minuten ist eine Stoßlüftung bzw. Querlüftung durch vollständig geöffnete Fenster über mehrere Minuten vorzunehmen, wenn möglich auch öfters während der Übungseinheiten.

Übungsstunden und Angebote im Freien sind aufgrund des permanenten Luftaustausches insgesamt zu favorisieren.

Reinigung

Auf eine regelmäßige Reinigung der Räume des Vereinsheimes o.ä. ist zu achten. Eine routinemäßige Flächendesinfektion in Gebäuden wird auch in der jetzigen Corona-Pandemie durch das Robert-Koch-Institut nicht empfohlen. Hier ist eine angemessene Reinigung völlig ausreichend.

Bei der Nutzung von Geräten ist auf die Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln wie Desinfektion besonders Wert zu legen.

1.2 Hygiene in Sanitärbereichen und Toilettenanlagen

Es sind ausreichend Flüssigseifenspender und Einmalhandtücher sowie Desinfektionsmittel aufgefüllt bereitzustellen in einem Umfang, der es allen Personen ermöglicht, eine regelmäßige Handhygiene ohne unangemessene Wartezeiten durchzuführen. Unter Voraussetzung des sachgerechten Gebrauchs sind auch Stoffhandtuchrollen aus retraktiven Spendersystemen geeignet. Auffangbehälter für Einmalhandtücher müssen vorhanden sein; auf regelmäßige Leerung und Entsorgung ist zu achten.

2. Mindestabstand

Da es für den tänzerischen Übungsbetrieb in Volkstanzgruppen erforderlich und nach den aktuellen infektionsschutzrechtlichen Vorgaben des Landes Hessen zulässig ist, kann bei der Kontaktsportart Tanzen von der Einhaltung des Mindestabstands und einer anzahlmäßigen Beschränkung abgewichen werden.

Wo immer dennoch möglich, sollte insbesondere bei Sitzungen, Besprechungen, sowie vereins- oder gruppenbezogenen Versammlungen ein Mindestabstand von 1,50 m eingehalten bzw. Mund-Nase-Bedeckungen getragen werden.

Hinweise zum Umgang mit den Behelfs-/Alltagsmasken (Mund-Nase-Bedeckungen)
  • Auch mit Maske sollte der empfohlene Sicherheitsabstand von mindestens 1,50 Meter zu anderen Menschen eingehalten werden.
  • Die Hände sollten vor Anlegen der Maske gründlich mit Seife gewaschen oder desinfiziert werden.
  • Beim Anziehen einer Maske ist darauf zu achten, dass die Innenseite nicht kontaminiert wird. Die Maske muss richtig über Mund, Nase und Wangen platziert sein und an den Rändern möglichst eng anliegen, um das Eindringen von Luft an den Seiten zu minimieren.
  • Bei der ersten Verwendung sollte getestet werden, ob die Maske genügend Luft durchlässt, um das normale Atmen möglichst wenig zu behindern.
  • Eine durchfeuchtete Maske sollte umgehend abgenommen und ggf. ausgetauscht werden.
  • Die Außenseite, aber auch die Innenseite der gebrauchten Maske ist potentiell erregerhaltig. Um eine Kontaminierung der Hände zu verhindern, sollten diese möglichst nicht berührt werden.
  • Nach Absetzen der Maske sollten die Hände unter Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln gründlich gewaschen oder desinfiziert werden (mindestens 20 bis 30 Sekunden mit Seife).
3. Dokumentation und Nachverfolgung

Zentral in der Bekämpfung jeder Pandemie ist das Unterbrechen der Infektionsketten.

Um im Falle einer Infektion bzw. eines Verdachtsfalls ein konsequentes Kontaktmanagement durch das Gesundheitsamt zu ermöglichen, ist auf eine hinreichende Dokumentation in Bezug auf die in der Übungsstunde jeweils anwesenden Personen zu achten („wer hatte mit wem engeren, längeren Kontakt?“) und entsprechende Anwesenheitslisten zu führen.

Zusätzlich wird die Verwendung der Corona-Warn-App empfohlen. Die Verwendung ist freiwillig und kann nicht angeordnet werden.

4. Verpflegung, Getränke und Nahrungsmittelzubereitung

Bei der Verarbeitung und Ausgabe von Lebensmitteln ist auf strenge Hygiene zu achten. Ebenso sind geeignete Rahmenbedingungen für die Einnahme von Speisen und Getränke zu schaffen, wobei strikte Abstandsregeln einzuhalten sind.

III. Anpassungen an das Infektionsgeschehen

Die nach wie vor sehr dynamische Entwicklung der Corona-Pandemie erfordert es, das Infektionsgeschehen weiterhin lokal, regional und landesweit sensibel zu beobachten. Jedem neuen Ausbruch des Corona-Virus muss zusammen mit den kommunal Verantwortlichen und den lokalen Gesundheitsämtern konsequent begegnet und die erforderlichen Maßnahmen nach den landesrechtlichen Vorgaben ergriffen werden.

IV. Unterstützung

Als Ansprechpartner stehen die örtlichen Gesundheitsämter sowie die lokalen Ordnungsämter der Gemeinden und Städte zur Verfügung.

Veröffentlicht von

Jean-Pierre Papstein

In 2010 feierte die HVT das 60. Erscheinungsjahr der "Hessenland-Mitteilungen" (HLM), die im gleichen Jahr wie die HVT (1951) von Walter Gutjahr kreiert wurden. Nach der Wahl von Gerd Schwinn zum Landesvorsitzenden übernahm im Jahr 1985 Christoph Müller die Redaktion. Nach dessen Wegzug lag die redaktionelle Arbeit in den Händen von Jürgen Hartmann und ab 1993 bei Karl-Heinz Müller. Von 1997 bis 2008 war Reinhard Bettner "vorübergehender" Redakteur der HLM und es wurde lange Zeit nach einem Nachfolger gesucht, der dann in 2008 mit der Unterstützung des amtierenden Landesvorsitzenden in mir gefunden wurde. Ich habe mich natürlich nicht lange bitten lassen um Mitglied in diesem tollen Team zu werden. Durch meine Mitarbeiter in der Fachgruppe Öffentlichkeitsarbeit und der federführenden Onlineadministration kam ich in 2007 zur HVT. Zuvor war ich als Gruppenleiter in der Trachtentanzgruppe Breidenbach im Bezirk Mitte aktiv und engagierte mich gemeinsam mit Freunden im BkJ. Die redaktionelle Arbeit und die technische, planerische und gestalterische Tätigkeiten machen mir am meisten Spaß und beschäftigen mich viele Stunden. Zur Erstellung der HLM stehen mir weitere Personen als Redaktionsteam zur Seite. Derzeitig lebe ich in Unterfranken, meine Heimat bleibt aber Hessen. Daher trage ich auch weiterhin zu Anlässen, und solange ich noch nicht verheiratet bin, die Burschentracht des Breidenbacher Grundes im Untergericht.