Corona-Pandemie Fortentwicklung und Aktivitäten der HVT über den 23. April 2021 hinaus

Für Landkreise und kreisfreie Städte in Hessen gilt ab dem übernächsten Tag, wenn sie zuvor an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Inzidenz von 100 überschritten haben, die bundesrechtliche Notbremse nach § 28b Infektionsschutzgesetz (IfSG), die seit dem 23. April 2021 in Kraft getreten ist. In den Bereichen, in denen § 28b IfSG strengere Regelungen als die Landesverordnungen enthalten, gehen dann die strengen Bundesregeln vor. Auf die mit der bundesrechtlichen Notbremse verbundenen Verschärfungen wird in den nachstehenden Auslegungshinweisen jeweils hingewiesen. In den Bereichen, die das Bundesrecht nicht regelt, gelten die Landesregeln weiterhin fort.
Nähere Details zum IfSg findest Du hier https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bundesweite-notbremse-1888982

Die Notbremse tritt wieder außer Kraft, wenn im jeweiligen Landkreis oder in der jeweiligen kreisfreien Stadt an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen die Inzidenz von 100 wieder unterschritten wurde. Dann gelten ab dem übernächsten Tag wieder ausschließlich die Regelungen der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung des Landes Hessen (CoKoBeV).

Obgleich der Schulsport erlaubt ist, ist der Freizeit- und Amateursport auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen nur alleine, mit dem eigenen oder einem weiteren Hausstand gestattet. Paare gelten als ein Hausstand. Kindern bis einschließlich 14 Jahren ist der Sport auf ungedeckten Sportanlagen in Gruppen unabhängig von der Personenzahl mit bis zu zwei Trainern erlaubt.

Freizeit- und Amateursport kann demnach auf Sportanlagen im Freien oder in gedeckten Anlagen (Sporthallen, Kletterhallen, Schießsportanlagen, etc.) lediglich allein, zu zweit oder mit den Mitgliedern aus zwei Hausständen, stattfinden. Damit kann man z.B. Paartanz, Tennis, Tischtennis, Golf, Judo oder auch Schießsport ausüben. Übungsleiter und Betreuer werden bei der Höchstpersonenzahl nicht berücksichtigt und dürfen den Mindestabstand zu den Sportlern während der Sportausübung zu Trainings- oder Betreuungszwecken (Hilfestellung bei Übungen o.ä.) unterschreiten. Diese Vorgaben gelten für Sportangebote in Volkshochschulen, Tanz- und Ballettschulen entsprechend.

Kinder bis einschließlich 14 Jahre können auf Sportanlagen im Freien in Gruppen unabhängig von der Personenzahl mit bis zu zwei Trainern Sport treiben. Damit können in Teamsportarten, wie z.B. Fußball, Faustball, Hockey, Rugby oder andere Sportarten in Gruppen auf Außensportanlagen, Kinder bis einschließlich 14 Jahre in der sportartspezifischen Gruppengröße ohne Abstand und mit Kontakt trainieren.

Abweichende Bestimmungen der bundesrechtlichen Notbremse gem. § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 IfSG bei einer Inzidenz über 100:
Die Ausübung von Sport ist nur zulässig in Form von kontaktloser Ausübung von Individualsportarten, die allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands ausgeübt werden.

Bei außerschulischen Bildungsangeboten sowie Aus-, Fort- und Weiterbildungsangeboten muss die Unterrichtung so erfolgen, dass die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zur Hygiene beachtet werden. In geschlossenen Räumen ist zwingend eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Ferner muss bei allen Aktivitäten ein geeignetes Hygienekonzept entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zur Hygiene, Lüftung, Steuerung des Zutritts und der Vermeidung von Warteschlangen getroffen und umgesetzt werden, Aushänge zu den erforderlichen Abstands- und Hygienemaßnahmen müssen gut sichtbar angebracht sein sowie Name, Anschrift und Telefonnummer der Anwesenden müssen ausschließlich zur Ermöglichung der Nachverfolgung von Infektionen erfasst werden.

Vereins- und Versammlungsräume auf Sportanlagen und ähnliches sind grundsätzlich geschlossen.

Eine weitere gute Übersicht findet ihr unter https://www.hessen.de/sites/default/files/media/corona_regeln_hessen_aktuell-2904-final.pdf

Bitte nutzt das Impfangebot, die kostenfreien Antigen-Schnelltests und meidet Ansammlungen von Menschen und Kontakte!
Passt auf Euch auf und bleibt gesund!

Veröffentlicht von

Torsten Frischkorn

Ich bin ein waschechter Lauterbacher Strolch! Im Mai 1963 wurde ich in der Kreisstadt des Vogelsbergkreises - genau wie Eltern und Großeltern - geboren, wohne jedoch aus beruflichen Gründen seit 1998 in Fulda, der osthessischen Metropole. Trotzdem bin ich mehrmals in der Woche in meiner Geburtsstadt Lauterbach, wo ich seit 1985 meinem Hobby, dem Volkstanz, nachgehe. Im 18. Jahr leite ich dort nun die Lauterbacher Trachtengilde, war aber auch vorher bereits langjährig stellvertretender Vorsitzender und Schriftführer dieser Volkstanzgruppe. Die Begeisterung für die Verbandsarbeit hat der ebenfalls aus Lauterbach stammende ehemalige BkJ-Jugendwart des Bezirks Ost Heiko Dietz bei mir geweckt. Die erste Station in der Verbandsmitarbeit von mir war seit 2001 die Vertretung des Bezirks Ost der HVT im verbandsinternen Arbeitskreis Hessentag. Die langjährigen Erfahrungen aus der Organisation der Internationalen Lauterbacher Gildefeste waren mir hierbei sehr hilfreich. Ende 2003 wurde ich zum Leiter des osthessischen HVT-Bezirks gewählt, zu dem 20 Volkstanz- und Trachtengruppen sowie zwei Musikkapellen zählen. Seitdem arbeite ich im Vorstandsgremium der HVT mit. Meine Wiederwahl zum Bezirksleiter erfolgte im November 2007. Diese Tätigkeit endete mit Ablauf der Wahlperiode im November 2011. Im November 2007 erfolgte bereits meine Wahl zum Landesvorsitzenden der HVT, die ich nun in der vierten Amtsperiode verantwortlich führen darf. Vertrauen, gegenseitige Information und Kommunikation miteinander sowohl im Vorstandsteam als auch mit allen Mitgliedsgruppen erachte ich für die ehrenamtliche gesellschaftliche Arbeit als bedeutend und sehr wichtig. Ich bin davon überzeugt, dass wir mit unsrer guten Teamarbeit die Erwartungen erfüllen werden.