Corona-Pandemie und Fortentwicklung ab 20. März 2022

In einer Übergangsphase gelten ab 20. März die bestehenden Zugangsbeschränkungen (3G/ 2G/ 2G-Plus) in Hessen bis zum 2. April im Rahmen einer Übergangsphase weiter fort. Die derzeitigen Vorgaben zum Tragen medizinischer Masken bleiben bestehen. Die bisherigen Obergrenzen bei Veranstaltungen sowie Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte entfallen hingegen, weil es dafür im neuen Bundesinfektionsschutzgesetz keine rechtliche Grundlage mehr gibt.

Näheres unter https://hessen.de/sites/hessen.hessen.de/files/2022-03/KurzundKompakt_20Maerz_1803%20.pdf

Nach dem 2. April sind auf Basis des neuen Bundesinfektionsschutzgesetzes dann nur noch wenige sog. Basisschutzmaßnahmen möglich. Diese lassen Testpflichten und Maskenvorgaben nur noch in wenigen Bereichen zu. In sog. regionalen Hotspots sollen einige weitere Beschränkungen möglich sein, wenn der Hessische Landtag dies im konkreten Einzelfall beschließt.

Folgendes gilt in Hessen vom 20. März bis zum 2. April:

Die bestehende Coronavirus-Schutzverordnung wird verlängert. Alle rechtlich weiterhin möglichen Schutzmaßnahmen bleiben bestehen. Dies bedeutet vor allem:

o Zugangsregelungen (3G, 2G, 2G-Plus) bleiben gültig.

o Maskenpflicht bleibt – im bisherigen Umfang – bestehen.

o Abstands- und Hygienekonzepte bleiben bestehen.

Für weitere bisherige Schutzmaßnahmen entfällt die Rechtsgrundlage im Bundesinfektionsschutzgesetz. Das heißt:

o Die bisherigen Kontaktbeschränkungen (für Ungeimpfte) entfallen.

o Die Kapazitätsbeschränkungen bei Veranstaltungen und in Diskotheken werden aufgehoben.

o Volksfeste und ähnliche Veranstaltungen müssen infektionsrechtlich nicht mehr genehmigt werden.

o Keine Kontaktdatenerfassung mehr möglich.

An den Schulen bleiben die bisherige Testpflicht und die Maskenregelungen vorerst bestehen.

„Basisschutzmaßnahmen“ nach dem 2. April auf Grundlage des Bundesinfektionsschutzgesetzes:

Maskenpflicht nur noch

o in Krankenhäusern

o in Alten- und Pflegeheimen

o bei Pflegediensten

o in Bussen und Bahnen (ÖPNV und Fernverkehr)

o in Arztpraxen

Testpflicht nur noch

o in Krankenhäusern

o in Alten- und Pflegeheimen

o in Schulen

Das heißt für unseren Landesverband, dass wir auch mit Aktivitäten und ohne anzahlmäßige Begrenzung wieder ab sofort durchstarten können.
Der Landesvorstand empfiehlt daher den Mitgliedsgruppen, ihrerseits langsam wieder auf Gruppenebene Zusammenkünfte und Aktivitäten zu starten, sofern noch nicht damit begonnen wurde. Übungseinheiten (Tanz, Musik, Gesang) sind problemlos möglich.

Aktivitäten, wie bspw. alle möglichen Seminare, Workshops o.ä. unter der Federführung der Hessischen Vereinigung für Tanz- und Trachtenpflege werden daher ab sofort wieder aufgenommen.
Jegliche Vorstandssitzungen oder Bezirksversammlungen sind damit in Präsenzform wieder möglich.

Bei Fragen steht Euch der Landesvorstand gerne unterstützend zur Verfügung.

Veröffentlicht von

Torsten Frischkorn

Ich bin ein waschechter Lauterbacher Strolch! Im Mai 1963 wurde ich in der Kreisstadt des Vogelsbergkreises - genau wie Eltern und Großeltern - geboren, wohne jedoch aus beruflichen Gründen seit 1998 in Fulda, der osthessischen Metropole. Trotzdem bin ich mehrmals in der Woche in meiner Geburtsstadt Lauterbach, wo ich seit 1985 meinem Hobby, dem Volkstanz, nachgehe. Im 18. Jahr leite ich dort nun die Lauterbacher Trachtengilde, war aber auch vorher bereits langjährig stellvertretender Vorsitzender und Schriftführer dieser Volkstanzgruppe. Die Begeisterung für die Verbandsarbeit hat der ebenfalls aus Lauterbach stammende ehemalige BkJ-Jugendwart des Bezirks Ost Heiko Dietz bei mir geweckt. Die erste Station in der Verbandsmitarbeit von mir war seit 2001 die Vertretung des Bezirks Ost der HVT im verbandsinternen Arbeitskreis Hessentag. Die langjährigen Erfahrungen aus der Organisation der Internationalen Lauterbacher Gildefeste waren mir hierbei sehr hilfreich. Ende 2003 wurde ich zum Leiter des osthessischen HVT-Bezirks gewählt, zu dem 20 Volkstanz- und Trachtengruppen sowie zwei Musikkapellen zählen. Seitdem arbeite ich im Vorstandsgremium der HVT mit. Meine Wiederwahl zum Bezirksleiter erfolgte im November 2007. Diese Tätigkeit endete mit Ablauf der Wahlperiode im November 2011. Im November 2007 erfolgte bereits meine Wahl zum Landesvorsitzenden der HVT, die ich nun in der vierten Amtsperiode verantwortlich führen darf. Vertrauen, gegenseitige Information und Kommunikation miteinander sowohl im Vorstandsteam als auch mit allen Mitgliedsgruppen erachte ich für die ehrenamtliche gesellschaftliche Arbeit als bedeutend und sehr wichtig. Ich bin davon überzeugt, dass wir mit unsrer guten Teamarbeit die Erwartungen erfüllen werden.