„Kleider machen Leute“ Die HVT auf der LGS 2.023 in Fulda

Am 20. und 21. Mai 2023 präsentieren sich Volkstanz-, Trachten- und Musikgruppen der Hessischen Vereinigung für Tanz- und Trachtenpflege auf der Hess. Landesgartenschau in Fulda.

Am 20. Mai gaben sich hier die Nässetaler, die Bezirkstanzgruppe Ost, die Schwerttanzgruppe der Folkloregruppe Kaltenlengsfeld, der Schlitzerländer Trachten- und Volkstanzkreis sowie die Trachtenkapelle Elters/Rhön ein Stelldichein.

Auch heute ist ein buntes Programm mit den vielfältigen und reichhaltigen Trachten der Mitgliedsgruppen der Hessische Vereinigung für Tanz- und Trachtenpflege zu sehen. An der großen Bühne im Genussgarten sind Sitz- und Liegeplätze vorhanden. Heute sind zu Gast: die Volkstanzgruppe Oberaula, die Volkstanzgruppe Emsdorf, die Holter Daansers aus NL, die Volkstanz- und Trachtengruppe Gladenbach, die VTG Ludwigsau-Tann, die Volkstanz- und Trachtengruppe Hilders, die Hess. Volkskunstgilde, die Lauterbacher Trachtengilde, die Volkstanzgruppe Großseelheim, die Volkstanzgruppe Kiebitzgrund, sowie der Trachtenverein Abtsroda.
Das Programm startet um 11 Uhr und läuft bis zum späten Nachmittag.

Einladung zur Herbsttagung der HVT und des BkJ am 5. und 6. November 2022

Der HVT-Landesvorstand lädt alle Mitglieder zur Herbsttagung in die bsj Bildungs-, Freizeit- und Tagungsstätte Wolfshausen ein. Die Herbsttagung mit Landesversammlung und Übernachtungsmöglichkeit beginnt am 5. November 2022 um 14:00 Uhr.

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Wer fährt mit zum Deutschen Trachtenfest in Bruck i.d. Oberpfalz

Vom 15. – 19. Juni 2022 findet das Deutsche Trachtenfest gemeinsam mit dem 100jährigen Jubiläum des Trachtenvereins „Enzian“ Bruck und dem Oberpfälzer Gautrachtenfest in Bruck statt.

Bruck ist eine kleine Gemeinde in der Oberpfalz/Bayern, bestehend aus 22 Ortsteilen. Die Marktgemeinde hat rd. 4.430 Einwohner und liegt ca. 35 km nordöstlich von Regensburg im Landkreis Schwandorf. Das gesamte Fest findet ausschließlich im Kern des Ortsteils Bruck statt. Ein Fest der ganz kurzen Wege.

Die ersten beiden Tage 15./16. Juni sind geprägt vom eigenen Vereinsjubiläum und dem Gautrachtenfest. Vom 17.-19. Juni prägt das Deutsche Trachtenfest das Bild.

Weitere Details unter https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&cad=rja&uact=8&ved=2ahUKEwiA1JGfvbf3AhWuOOwKHVcDBFsQFnoECA0QAQ&url=https%3A%2F%2Fdeutsches-trachtenfest2022.de%2F&usg=AOvVaw10IuS0rkznu3bQ_ik3n9uH

Leider hat sich bislang keine hessische VTG zu dem Fest angemeldet. Am letzten Wochenende hatte ich Gelegenheit mit den Veranstaltern in Wendlingen zu sprechen, wobei nochmals eindringlich um die Teilnahme einer hessischen VTG geworben wurde.

Vorstellbar wäre für mich:

  • Gemeinsame Anreise mit einem Reisebus nach Bruck, Abfahrt am Freitag, 17. Juni 2022 am frühen Vormittag
  • Rückreise am späten Sonntagnachmittag nach Abschluss des Festzugs
  • Unterbringung in einem Hotel in Schwandorf (ca. 20 Minuten).

In dem Hotel im nahen Schwandorf (knapp 20 km) sind noch max. 30 Übernachtungsmöglichkeiten mit Frühstück vorhanden; vstl. Kosten ca. 50€/Ü mit F. Alle anderen gemeinsamen in der näheren Umgebung liegenden Unterbringungsmöglichkeiten sind ausgeschöpft.

Gesucht werden:

  • Tänzerinnen und Tänzer, die die HVT, unsere hessische Kultur und Lebensart in der bayrischen Oberpfalz präsentieren möchten.
  • Musiker zur Begleitung der Volkstanzgruppe.
  • Ein Trainingswochenende wird zurzeit noch geplant.

Die Tanzleitung wird Arwed Bettner verantwortlich übernehmen.

Finanzierung:

  • Weitestgehende Förderung der Bus- und Übernachtungskosten durch HVT und BkJ
  • Da der HVT noch kein diesjähriger Förderbescheid durch das Land vorliegt, muss ggf. zur Kostendeckung ein Eigenanteil geleistet werden.

 

Bitte gebt diese Ausschreibung dieser Auftritts- und Präsentationsmöglichkeit an die Mitgliedsgruppen der HVT und weitere Interessierte weiter.

Mein Ziel wäre es, ein möglichst buntes Bild mit vielen verschiedenen hessischen Trachten in Bayern zu hinterlassen.

 

Ich bitte um Eure Rückmeldung bis spätestens 15. Mai 2022 an meine Mailadresse!!

Bei Rückfragen stehen Arwed und ich gerne zur Verfügung.

Torsten Frischkorn

Corona-Pandemie und Fortentwicklung ab 20. März 2022

In einer Übergangsphase gelten ab 20. März die bestehenden Zugangsbeschränkungen (3G/ 2G/ 2G-Plus) in Hessen bis zum 2. April im Rahmen einer Übergangsphase weiter fort. Die derzeitigen Vorgaben zum Tragen medizinischer Masken bleiben bestehen. Die bisherigen Obergrenzen bei Veranstaltungen sowie Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte entfallen hingegen, weil es dafür im neuen Bundesinfektionsschutzgesetz keine rechtliche Grundlage mehr gibt.

Näheres unter https://hessen.de/sites/hessen.hessen.de/files/2022-03/KurzundKompakt_20Maerz_1803%20.pdf

Nach dem 2. April sind auf Basis des neuen Bundesinfektionsschutzgesetzes dann nur noch wenige sog. Basisschutzmaßnahmen möglich. Diese lassen Testpflichten und Maskenvorgaben nur noch in wenigen Bereichen zu. In sog. regionalen Hotspots sollen einige weitere Beschränkungen möglich sein, wenn der Hessische Landtag dies im konkreten Einzelfall beschließt.

Folgendes gilt in Hessen vom 20. März bis zum 2. April:

Die bestehende Coronavirus-Schutzverordnung wird verlängert. Alle rechtlich weiterhin möglichen Schutzmaßnahmen bleiben bestehen. Dies bedeutet vor allem:

o Zugangsregelungen (3G, 2G, 2G-Plus) bleiben gültig.

o Maskenpflicht bleibt – im bisherigen Umfang – bestehen.

o Abstands- und Hygienekonzepte bleiben bestehen.

Für weitere bisherige Schutzmaßnahmen entfällt die Rechtsgrundlage im Bundesinfektionsschutzgesetz. Das heißt:

o Die bisherigen Kontaktbeschränkungen (für Ungeimpfte) entfallen.

o Die Kapazitätsbeschränkungen bei Veranstaltungen und in Diskotheken werden aufgehoben.

o Volksfeste und ähnliche Veranstaltungen müssen infektionsrechtlich nicht mehr genehmigt werden.

o Keine Kontaktdatenerfassung mehr möglich.

An den Schulen bleiben die bisherige Testpflicht und die Maskenregelungen vorerst bestehen.

„Basisschutzmaßnahmen“ nach dem 2. April auf Grundlage des Bundesinfektionsschutzgesetzes:

Maskenpflicht nur noch

o in Krankenhäusern

o in Alten- und Pflegeheimen

o bei Pflegediensten

o in Bussen und Bahnen (ÖPNV und Fernverkehr)

o in Arztpraxen

Testpflicht nur noch

o in Krankenhäusern

o in Alten- und Pflegeheimen

o in Schulen

Das heißt für unseren Landesverband, dass wir auch mit Aktivitäten und ohne anzahlmäßige Begrenzung wieder ab sofort durchstarten können.
Der Landesvorstand empfiehlt daher den Mitgliedsgruppen, ihrerseits langsam wieder auf Gruppenebene Zusammenkünfte und Aktivitäten zu starten, sofern noch nicht damit begonnen wurde. Übungseinheiten (Tanz, Musik, Gesang) sind problemlos möglich.

Aktivitäten, wie bspw. alle möglichen Seminare, Workshops o.ä. unter der Federführung der Hessischen Vereinigung für Tanz- und Trachtenpflege werden daher ab sofort wieder aufgenommen.
Jegliche Vorstandssitzungen oder Bezirksversammlungen sind damit in Präsenzform wieder möglich.

Bei Fragen steht Euch der Landesvorstand gerne unterstützend zur Verfügung.

Corona-Pandemie und Fortentwicklung ab 1. Januar 2022

Bedingt durch die rasante Ausbreitung der hochgradig ansteckenden Omikron-Variante des Corona-Virus müssen bundesweit die Kontakte stark eingeschränkt werden.

Auch wenn für den privaten Raum im Land Hessen zurzeit lediglich eine Empfehlung zur Kontakteinschränkung gegeben wird, sollte man sich auch im privaten Bereich zur Unterbindung der Ausbreitung dieser Variante und zum Eigenschutz lediglich mit bis zu max. 10 Personen zusammenfinden, ganz gleich, ob diese geimpft oder genesen sind.

Der Landesvorstand empfiehlt daher den Mitgliedsgruppen derzeit auf Gruppenebene keine Zusammenkünfte durchzuführen, an denen diese Personenzahl überschritten wird. Übungseinheiten sind hiervon ebenfalls betroffen.

Aktivitäten, wie bspw. Seminare, Workshops o.ä. unter der Federführung der Hessischen Vereinigung für Tanz- und Trachtenpflege werden daher für die kommenden 4 Wochen, d.h. zunächst bis 6. Februar 2022, ausgesetzt.
Vorstandssitzungen sollten möglichst digital durchgeführt werden.

Eine entsprechend gut zusammengefasste Übersicht der aktuell geltenden Verfahrensweise sowie kontaktbeschränkenden Maßnahmen findet man unter https://www.hessen.de/sites/hessen.hessen.de/files/2022-01/KurzundKnapp_Hessen_281221_V4.pdf .

Bei Fragen steht Euch der Landesvorstand gerne unterstützend zur Verfügung.