Einladung zur Herbsttagung der HVT und des BkJ am 5. und 6. November 2022

Der HVT-Landesvorstand lädt alle Mitglieder zur Herbsttagung in die bsj Bildungs-, Freizeit- und Tagungsstätte Wolfshausen ein. Die Herbsttagung mit Landesversammlung und Übernachtungsmöglichkeit beginnt am 5. November 2022 um 14:00 Uhr.

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Wer fährt mit zum Deutschen Trachtenfest in Bruck i.d. Oberpfalz

Vom 15. – 19. Juni 2022 findet das Deutsche Trachtenfest gemeinsam mit dem 100jährigen Jubiläum des Trachtenvereins „Enzian“ Bruck und dem Oberpfälzer Gautrachtenfest in Bruck statt.

Bruck ist eine kleine Gemeinde in der Oberpfalz/Bayern, bestehend aus 22 Ortsteilen. Die Marktgemeinde hat rd. 4.430 Einwohner und liegt ca. 35 km nordöstlich von Regensburg im Landkreis Schwandorf. Das gesamte Fest findet ausschließlich im Kern des Ortsteils Bruck statt. Ein Fest der ganz kurzen Wege.

Die ersten beiden Tage 15./16. Juni sind geprägt vom eigenen Vereinsjubiläum und dem Gautrachtenfest. Vom 17.-19. Juni prägt das Deutsche Trachtenfest das Bild.

Weitere Details unter https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&cad=rja&uact=8&ved=2ahUKEwiA1JGfvbf3AhWuOOwKHVcDBFsQFnoECA0QAQ&url=https%3A%2F%2Fdeutsches-trachtenfest2022.de%2F&usg=AOvVaw10IuS0rkznu3bQ_ik3n9uH

Leider hat sich bislang keine hessische VTG zu dem Fest angemeldet. Am letzten Wochenende hatte ich Gelegenheit mit den Veranstaltern in Wendlingen zu sprechen, wobei nochmals eindringlich um die Teilnahme einer hessischen VTG geworben wurde.

Vorstellbar wäre für mich:

  • Gemeinsame Anreise mit einem Reisebus nach Bruck, Abfahrt am Freitag, 17. Juni 2022 am frühen Vormittag
  • Rückreise am späten Sonntagnachmittag nach Abschluss des Festzugs
  • Unterbringung in einem Hotel in Schwandorf (ca. 20 Minuten).

In dem Hotel im nahen Schwandorf (knapp 20 km) sind noch max. 30 Übernachtungsmöglichkeiten mit Frühstück vorhanden; vstl. Kosten ca. 50€/Ü mit F. Alle anderen gemeinsamen in der näheren Umgebung liegenden Unterbringungsmöglichkeiten sind ausgeschöpft.

Gesucht werden:

  • Tänzerinnen und Tänzer, die die HVT, unsere hessische Kultur und Lebensart in der bayrischen Oberpfalz präsentieren möchten.
  • Musiker zur Begleitung der Volkstanzgruppe.
  • Ein Trainingswochenende wird zurzeit noch geplant.

Die Tanzleitung wird Arwed Bettner verantwortlich übernehmen.

Finanzierung:

  • Weitestgehende Förderung der Bus- und Übernachtungskosten durch HVT und BkJ
  • Da der HVT noch kein diesjähriger Förderbescheid durch das Land vorliegt, muss ggf. zur Kostendeckung ein Eigenanteil geleistet werden.

 

Bitte gebt diese Ausschreibung dieser Auftritts- und Präsentationsmöglichkeit an die Mitgliedsgruppen der HVT und weitere Interessierte weiter.

Mein Ziel wäre es, ein möglichst buntes Bild mit vielen verschiedenen hessischen Trachten in Bayern zu hinterlassen.

 

Ich bitte um Eure Rückmeldung bis spätestens 15. Mai 2022 an meine Mailadresse!!

Bei Rückfragen stehen Arwed und ich gerne zur Verfügung.

Torsten Frischkorn

Corona-Pandemie und Fortentwicklung ab 20. März 2022

In einer Übergangsphase gelten ab 20. März die bestehenden Zugangsbeschränkungen (3G/ 2G/ 2G-Plus) in Hessen bis zum 2. April im Rahmen einer Übergangsphase weiter fort. Die derzeitigen Vorgaben zum Tragen medizinischer Masken bleiben bestehen. Die bisherigen Obergrenzen bei Veranstaltungen sowie Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte entfallen hingegen, weil es dafür im neuen Bundesinfektionsschutzgesetz keine rechtliche Grundlage mehr gibt.

Näheres unter https://hessen.de/sites/hessen.hessen.de/files/2022-03/KurzundKompakt_20Maerz_1803%20.pdf

Nach dem 2. April sind auf Basis des neuen Bundesinfektionsschutzgesetzes dann nur noch wenige sog. Basisschutzmaßnahmen möglich. Diese lassen Testpflichten und Maskenvorgaben nur noch in wenigen Bereichen zu. In sog. regionalen Hotspots sollen einige weitere Beschränkungen möglich sein, wenn der Hessische Landtag dies im konkreten Einzelfall beschließt.

Folgendes gilt in Hessen vom 20. März bis zum 2. April:

Die bestehende Coronavirus-Schutzverordnung wird verlängert. Alle rechtlich weiterhin möglichen Schutzmaßnahmen bleiben bestehen. Dies bedeutet vor allem:

o Zugangsregelungen (3G, 2G, 2G-Plus) bleiben gültig.

o Maskenpflicht bleibt – im bisherigen Umfang – bestehen.

o Abstands- und Hygienekonzepte bleiben bestehen.

Für weitere bisherige Schutzmaßnahmen entfällt die Rechtsgrundlage im Bundesinfektionsschutzgesetz. Das heißt:

o Die bisherigen Kontaktbeschränkungen (für Ungeimpfte) entfallen.

o Die Kapazitätsbeschränkungen bei Veranstaltungen und in Diskotheken werden aufgehoben.

o Volksfeste und ähnliche Veranstaltungen müssen infektionsrechtlich nicht mehr genehmigt werden.

o Keine Kontaktdatenerfassung mehr möglich.

An den Schulen bleiben die bisherige Testpflicht und die Maskenregelungen vorerst bestehen.

„Basisschutzmaßnahmen“ nach dem 2. April auf Grundlage des Bundesinfektionsschutzgesetzes:

Maskenpflicht nur noch

o in Krankenhäusern

o in Alten- und Pflegeheimen

o bei Pflegediensten

o in Bussen und Bahnen (ÖPNV und Fernverkehr)

o in Arztpraxen

Testpflicht nur noch

o in Krankenhäusern

o in Alten- und Pflegeheimen

o in Schulen

Das heißt für unseren Landesverband, dass wir auch mit Aktivitäten und ohne anzahlmäßige Begrenzung wieder ab sofort durchstarten können.
Der Landesvorstand empfiehlt daher den Mitgliedsgruppen, ihrerseits langsam wieder auf Gruppenebene Zusammenkünfte und Aktivitäten zu starten, sofern noch nicht damit begonnen wurde. Übungseinheiten (Tanz, Musik, Gesang) sind problemlos möglich.

Aktivitäten, wie bspw. alle möglichen Seminare, Workshops o.ä. unter der Federführung der Hessischen Vereinigung für Tanz- und Trachtenpflege werden daher ab sofort wieder aufgenommen.
Jegliche Vorstandssitzungen oder Bezirksversammlungen sind damit in Präsenzform wieder möglich.

Bei Fragen steht Euch der Landesvorstand gerne unterstützend zur Verfügung.

Corona-Pandemie und Fortentwicklung ab 1. Januar 2022

Bedingt durch die rasante Ausbreitung der hochgradig ansteckenden Omikron-Variante des Corona-Virus müssen bundesweit die Kontakte stark eingeschränkt werden.

Auch wenn für den privaten Raum im Land Hessen zurzeit lediglich eine Empfehlung zur Kontakteinschränkung gegeben wird, sollte man sich auch im privaten Bereich zur Unterbindung der Ausbreitung dieser Variante und zum Eigenschutz lediglich mit bis zu max. 10 Personen zusammenfinden, ganz gleich, ob diese geimpft oder genesen sind.

Der Landesvorstand empfiehlt daher den Mitgliedsgruppen derzeit auf Gruppenebene keine Zusammenkünfte durchzuführen, an denen diese Personenzahl überschritten wird. Übungseinheiten sind hiervon ebenfalls betroffen.

Aktivitäten, wie bspw. Seminare, Workshops o.ä. unter der Federführung der Hessischen Vereinigung für Tanz- und Trachtenpflege werden daher für die kommenden 4 Wochen, d.h. zunächst bis 6. Februar 2022, ausgesetzt.
Vorstandssitzungen sollten möglichst digital durchgeführt werden.

Eine entsprechend gut zusammengefasste Übersicht der aktuell geltenden Verfahrensweise sowie kontaktbeschränkenden Maßnahmen findet man unter https://www.hessen.de/sites/hessen.hessen.de/files/2022-01/KurzundKnapp_Hessen_281221_V4.pdf .

Bei Fragen steht Euch der Landesvorstand gerne unterstützend zur Verfügung.

Corona-Pandemie Fortentwicklung und Aktivitäten der HVT über den 17. Mai 2021 hinaus

Liebe Freunde,

die Hessische Landesregierung hat in der 19. Kalenderwoche die Hessische Coronaverordnung erneut angepasst. Diese enthält nun ein Stufenmodell, das am 17. Mai 2021 in Kraft getreten ist und welches sich an den Inzidenzen der Landkreise und kreisfreien Städte orientiert.

Eine Übersicht, in welchem Landkreis oder in welcher kreisfreien Stadt welche Stufe gilt, wird immer aktualisiert auf der Seite des Hessischen Sozialministeriums veröffentlicht.

Es gilt nunmehr:

  • 7-Tages-Inzidenz drei Tage in Folge über 100:
    → Es gilt die im Infektionsschutzgesetz (IfSG) verankerte „Bundesnotbremse“.
  • 7-Tages-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen (jeder Tag mit Ausnahme von Sonn- und Feiertagen) unter 100:
    → Es gilt Stufe 1 der Landesregelung.
  • 7-Tages-Inzidenz an weiteren 14 aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 oder an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 50:
    → Es gilt Stufe 2 der Landesregelung.

Einen Kurz- und Kompaktüberblick über die Regelungen findet ihr hier: https://www.hessen.de/sites/default/files/media/kurz_knapp_land_final_v3_0.pdf.

Alle Regelungen zur „Bundesnotbremse“ sowie den Stufenregelungen des Landes findet ihr unter https://www.hessen.de/fuer-buerger/corona-hessen/treffen-veranstaltungen-freizeit-und-sport/freizeitangebote-und-sport.

Unabhängig von diesen Regelungen können Städte, Gemeinden und Kreise kommunale Allgemeinverfügungen treffen, die über die Landes- bzw. Bundesebene (verschärfend) hinausgehen.

Besondere Regelungen und Öffnungsklauseln gelten zudem für durchgängig bzw. vollständig geimpfte oder von COVID-19 genesenen Personen; diese sind von den Kontaktbeschränkungen ausgenommen.

Durch das Neben- und Miteinander von „Bundesnotbremse“, den beiden Stufen der Landesverordnung, ggf. kommunalen Spezialregeln und weiteren Bestimmungen, wie z.B. den Öffnungsklauseln für Geimpfte und Genesene, hat die Komplexität des Rechtsrahmens nochmals deutlich zugenommen.

Es ist daher zu hoffen, dass wir uns baldmöglich über einen weiteren Rückgang des Infektionsgeschehens und ein hessenweites Inkrafttreten von Stufe 2 der Landesverordnung schrittweise einem Wiedereinstieg in den Kontaktsport, so auch dem Volkstanz, nähern können.

 

Die HVT hatte bislang noch alle Aktivitäten, wie bspw. Seminare aller Art, ausgesetzt und terminlich verschoben.

Jedoch ist nun eine Perspektive erkennbar, sodass wir unsere Betätigungen zielstrebig wieder aufnehmen können. Die Bezirke sind daher gebeten, ihrerseits die regionalen Inzidenzen zu beobachten und sodann behutsam und sensibel zu Versammlungen und Seminaren einzuladen, sobald die Stufe 2 der Landesregelung erreicht ist und erhalten bleibt.

In Stufe 2 ist der Freizeit- und Amateursport im Freien oder auch in Räumlichkeiten, auch als Mannschaftssport und somit der gesamte Sportbetrieb, wieder zulässig.

In diesem Zusammenhang verweise ich auch auf die Ausführungen des Landessportbundes Hessen. Der Landessportbund hat FAQs und Auslegungshinweise – nach Abstimmung mit der Landesregierung – mit Stand vom 28. Mai 2021 zu allen relevanten Coronaregelungen aktualisiert. Diese Informationen findet ihr unter https://ww.landessportbund-hessen.de/servicebereich/news/coronavirus/.

Wichtig ist bei Wiederaufnahme des Vereinsbetriebs, dass die zuständigen Ämter der Landkreise, Gemeinden oder Städte einbezogen werden, um auf örtliche Sonderregelungen oder Auflagen achten zu können.

Als weiteren Aspekt müssen hierbei auch noch geltende Einschränkungen bei der Nutzung von Räumen in öffentlichen Gebäuden (DGH, Bürgerhäuser, Schulen, etc.) in die Überlegungen eingezogen werden.

Neben einem ausgehängten Hygienekonzept entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts, genügend vorhandenen und aufgestellten Desinfektionsmöglichkeiten, sowie einer Dokumentation der Teilnehmer zur Kontaktnachverfolgung ist die ausreichende Lüftung von Räumen nach wie vor verbindlich. Empfohlen wird nunmehr auch ein tagesaktueller (bzw. nicht älter als 24 Stunden) Negativnachweis der Teilnehmer durch eine Testeinrichtung/Zentrum bzw. ein Nachweis der durchgängig erfolgten Impfung gegen COVID-19 (Impfnachweis) bzw. ein Nachweis als COVID-19 Genesener.

Kinder bis einschließlich 14 Jahren können im Freien in Gruppen bereits in Stufe 1 der Landesverordnung Sport, somit auch Tanzen, ohne Abstand und mit Kontakt treiben. Hierbei sind bis zu zwei Trainer, Tanzleiter oder Betreuer zulässig.

Vereins- und Versammlungsräume sind in Stufe 1 grundsätzlich noch geschlossen. Für zulässige Veranstaltungen gem. der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung können Vereinsversammlungsräume geöffnet werden. Hierbei ist jedoch, wie oben beschrieben, eine Abstimmung mit den Trägern (Städte, Gemeinden, Landkreise) der genutzten Einrichtungen (DGH, BGH, Schulen etc.) durchzuführen.

Mit diesen dargestellten Möglichkeiten bieten sich auch für unsere Mitgliedsgruppen Perspektiven für eine zeitnahe Wiederaufnahme des Volkstanzbetriebes.

Wir regen an, hiernach zu verfahren und die Aktivitäten, bspw. Übungsstunden zum Volkstanzen, nach und nach und unter Berücksichtigung der oa. Ausführungen wieder aufzunehmen, ggf. sich zunächst zu anderweitigen Aktivitäten im Freien zu treffen.

Sensibilität und Respekt vor dem Corona-Virus bitte ich nach wie vor nicht außer acht zu lassen.

Wichtig ist, die zuständigen örtlichen kommunalen Behörden betreffend einer Wiederaufnahme des Tanzens in Gruppen VOR dem Start zu kontaktieren.

Unsere bereits am 6. März 2021 eintägig geplante HVT-Frühjahrstagung wird als eintägige Tagung AUSNAHMSWEISE im Monat Juli nachgeholt. Eine Einladung hierzu wird Euch in den nächsten Tagen auch über E-Mail zugehen.

Bei Fragen zu der komplexen Gesamtthematik steht Euch der Landesvorsitzende gerne zur Verfügung.
Nutzt das Impfangebot und bleibt gesund.