Neues Seminar bei der Frühjahrstagung 2024

Hallo ins Hessenland,
liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Frühjahrstagung 2024,
leider kann das vorgesehene „Stimmbildungsseminar“ mit Ulla Keller im Rahmen der diesjährigen Frühjahrstagung nicht stattfinden.
Dafür bieten wir ein anderes Seminar als Ersatz an:


„Osterdeko selbst basteln“ 
mit Carmen Klinge

Bei diesem Seminar sollen Osterdekorationen unter fachlicher Anleitung selbstständig hergestellt werden. An Materialkosten entstehen 5,- €, die bei der Seminarleiterin zu entrichten sind.
An Werkzeug mitzubringen sind Bleistift, Klebestift und Schere.

Das Seminar findet ausschließlich am Samstag, 02.03.2024, 15-19 Uhr statt.

Einladung zur Herbsttagung am 4. und 5. November 2023

Der HVT-Landesvorstand lädt alle Mitglieder zur Herbsttagung in die bsj Bildungs-, Freizeit- und Tagungsstätte Wolfshausen ein. Die Tagung mit anschließender HVT-Landesversammlung findet am 4. und 5. November 2023 statt. 
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Einladung zur Herbsttagung der HVT und des BkJ am 5. und 6. November 2022

Der HVT-Landesvorstand lädt alle Mitglieder zur Herbsttagung in die bsj Bildungs-, Freizeit- und Tagungsstätte Wolfshausen ein. Die Herbsttagung mit Landesversammlung und Übernachtungsmöglichkeit beginnt am 5. November 2022 um 14:00 Uhr.

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Einladung zur Landestagung der HVT und des Bkj am 3. Juli 2022

Der HVT-Landesvorstand lädt alle Mitglieder zu einer eintägigen Landestagung in die bsj Bildungs-, Freizeit- und Tagungsstätte Wolfshausen ein.

Die Landesversammlung mit anschließenden Seminaren findet am 3. Juli 2022 ab 10:30 Uhr statt.

Wer kann teilnehmen?

Teilnehmen können nach Anmeldung über die zuständigen Bezirksleiter/innen alle Angehörigen der HVT-Mitgliedsgruppen. Teilnehmer/innen, die aus-schließlich an der Landesversammlung teilnehmen möchten, werden ebenfalls gebeten, sich über die Bezirksleiter/innen anzumelden.

Was kostet die Teilnahme an der Veranstaltung?

Bei Überweisung unter Angabe des Gruppennamens bis zum 20. Juni 2022 auf das HVT-Konto mit der IBAN DE58 5335 0000 0000 0328 75 betragen die Seminarkosten 15,00 €.
Jugendliche im Alter zwischen 14 und 27 Jahren Zahlen die jeweils die Hälfte. Bei der Anmeldung bitte das Alter eintragen.

Bei späterer Bezahlung vor Ort sowie bei Nichterscheinen und Mahnung, werden pauschal 20 Euro pro Person erhoben. Die ausschließliche Teilnahme an der Landesversammlung ohne Verpflegung (Mittagessen: 5 Euro/Person) ist kostenfrei.

Ein Fahrtkostenzuschuss wird gewährt.

Wann ist der Anmeldeschluss und wie kann ich mich an- oder wieder abmelden?

Anmeldungen sind ausschließlich schriftlich über das Onlineformular bis zum 20. Juni 2022 an die Bezirksleiter/innen zu richten. Abmeldungen können nur bis zum 20. Juni 2022 berücksichtigt werden.

Welche Seminare werden angeboten?

  1. Line Dance mit Conny Häuser
    Line Dance ist für Tanzbegeisterte jeden Alters und Jedermann geeignet. Das Schöne an Line Dance ist, dass man in der Gruppe tanzt und keinen Partner benötigt, jeder findet beim Line Dance einen Tanz bzw. ein Musikstück, das ihm oder ihr besonders gefällt. Jeder, der Freude an der Bewegung, an Musik und der Spaß am Tanzen hat, ist herzlich willkommen.
  2. Kindeswohlgefährdung (BKJ-Seminar)
    Das Seminar „Kindeswohlgefährdung II“ richtet sich an alle Vorstände und Gruppenleitungen von Kinder- und Jugendgruppen. Als Fortsetzung vom letzten Jahr geht es diesmal um die Erstellung eines Schutzkonzeptes für z.B. Übungsstunden, Ausflüge und Veranstaltungen mit Übernachtungen. Eine vorherige Teilnahme am ersten Seminar oder andere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
  3. Musiker-Treff mit Heiko Scharbert
    Nach der langen coronabedingten Pause wollen wir uns endlich wieder zum Erfahrungsaustausch, Reaktivieren einiger Standards und Erweiterung unseres Repertoires treffen.

Programmablauf der Tagung

Die Leitung der Tagung hat der Landesvorsitzende Torsten Frischkorn. Für die Organisation ist der Landesgeschäftsführer Reiner Sauer verantwortlich. Die Anmeldung vor Ort erfolgt bei Martina Anders-Frischkorn.

Reiner Sauer

Reiner Sauer
Landesgeschäftsführer & Bezirksleiter Mitte
reiner.sauer@hvt-hessen.de

Sonntag, den 3. Juli 2022

10:30 Uhr Gemeinsame Landesversammlung der HVT und des BkJ
12:30 Uhr Mittagessen
13:15 Uhr Beginn der Seminare
15:15 Uhr Kaffee
17:00 Uhr Ende (anschließend Heimreise)

Tagesordnung für die gemeinsame Landesversammlung der HVT und des BkJ

  1. Eröffnung der Versammlung durch den Landesvorsitzenden der HVT und Feststellung der Beschlussfähigkeit der gemeinsamen Versammlung
  2. Genehmigung des Protokolls der HVT-Landesversammlung vom 7. November 2021
  3. Genehmigung des Protokolls der Online-Landesjugendversammlung vom 6. März 2021
  4. Berichte der BkJ-Landesjugendwartin und des Landesvorsitzenden der HVT
  5. Grußwort des Leiters des Referates für Hessentag, Landesveranstaltungen, Volkskunst und Vereinsförderung in der Hessischen Staatskanzlei, Herrn Thorsten Herrmann
  6. Bericht der BkJ-Landesjugendkassenwartin
  7. Bericht des HVT-Landeskassenwartes
  8. Berichte der Kassenprüfer
  9. Entlastung des BkJ-Landesjugendvorstandes
  10. Entlastung des HVT-Landesvorstandes
  11. Ergänzende Berichte der Bezirksleiter/innen und der Landesjugendwartinnen
  12. Berichte aus den Fach- und Projektgruppen
  13. Verschiedenes

Anmeldeschluss ist der 20. Juni 2022

Bitte hierzu das Onlineformular verwenden.

Tracht tragen ist unser gemeinsames Hobby!

Wir bitten daher darum, dass alle Teilnehmer an der Landesversammlung in Tracht erscheinen.

Corona-Pandemie und Fortentwicklung ab 20. März 2022

In einer Übergangsphase gelten ab 20. März die bestehenden Zugangsbeschränkungen (3G/ 2G/ 2G-Plus) in Hessen bis zum 2. April im Rahmen einer Übergangsphase weiter fort. Die derzeitigen Vorgaben zum Tragen medizinischer Masken bleiben bestehen. Die bisherigen Obergrenzen bei Veranstaltungen sowie Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte entfallen hingegen, weil es dafür im neuen Bundesinfektionsschutzgesetz keine rechtliche Grundlage mehr gibt.

Näheres unter https://hessen.de/sites/hessen.hessen.de/files/2022-03/KurzundKompakt_20Maerz_1803%20.pdf

Nach dem 2. April sind auf Basis des neuen Bundesinfektionsschutzgesetzes dann nur noch wenige sog. Basisschutzmaßnahmen möglich. Diese lassen Testpflichten und Maskenvorgaben nur noch in wenigen Bereichen zu. In sog. regionalen Hotspots sollen einige weitere Beschränkungen möglich sein, wenn der Hessische Landtag dies im konkreten Einzelfall beschließt.

Folgendes gilt in Hessen vom 20. März bis zum 2. April:

Die bestehende Coronavirus-Schutzverordnung wird verlängert. Alle rechtlich weiterhin möglichen Schutzmaßnahmen bleiben bestehen. Dies bedeutet vor allem:

o Zugangsregelungen (3G, 2G, 2G-Plus) bleiben gültig.

o Maskenpflicht bleibt – im bisherigen Umfang – bestehen.

o Abstands- und Hygienekonzepte bleiben bestehen.

Für weitere bisherige Schutzmaßnahmen entfällt die Rechtsgrundlage im Bundesinfektionsschutzgesetz. Das heißt:

o Die bisherigen Kontaktbeschränkungen (für Ungeimpfte) entfallen.

o Die Kapazitätsbeschränkungen bei Veranstaltungen und in Diskotheken werden aufgehoben.

o Volksfeste und ähnliche Veranstaltungen müssen infektionsrechtlich nicht mehr genehmigt werden.

o Keine Kontaktdatenerfassung mehr möglich.

An den Schulen bleiben die bisherige Testpflicht und die Maskenregelungen vorerst bestehen.

„Basisschutzmaßnahmen“ nach dem 2. April auf Grundlage des Bundesinfektionsschutzgesetzes:

Maskenpflicht nur noch

o in Krankenhäusern

o in Alten- und Pflegeheimen

o bei Pflegediensten

o in Bussen und Bahnen (ÖPNV und Fernverkehr)

o in Arztpraxen

Testpflicht nur noch

o in Krankenhäusern

o in Alten- und Pflegeheimen

o in Schulen

Das heißt für unseren Landesverband, dass wir auch mit Aktivitäten und ohne anzahlmäßige Begrenzung wieder ab sofort durchstarten können.
Der Landesvorstand empfiehlt daher den Mitgliedsgruppen, ihrerseits langsam wieder auf Gruppenebene Zusammenkünfte und Aktivitäten zu starten, sofern noch nicht damit begonnen wurde. Übungseinheiten (Tanz, Musik, Gesang) sind problemlos möglich.

Aktivitäten, wie bspw. alle möglichen Seminare, Workshops o.ä. unter der Federführung der Hessischen Vereinigung für Tanz- und Trachtenpflege werden daher ab sofort wieder aufgenommen.
Jegliche Vorstandssitzungen oder Bezirksversammlungen sind damit in Präsenzform wieder möglich.

Bei Fragen steht Euch der Landesvorstand gerne unterstützend zur Verfügung.