Trachtenland Hessen beim Hessentag in Fritzlar

Der 61. Hessentag findet von Freitag, 24. Mai bis Sonntag, 2. Juni 2024 in Fritzlar statt!

Auch in diesem Jahr ist die Hessische Vereinigung für Tanz- und Trachtenpflege mit einem zehntägigen bunten Programm in der Hessentagsstadt Fritzlar vor Ort.
Das Programm ist schon gut gefüllt und es sind nur noch sehr wenige Programmplätze unbesetzt.
Möglichkeiten gibt es noch am

    • Montag, 27. Mai 2024,
    • Mittwoch, 29. Mai 2024 und
    • Freitag, 31. Mai 2024.

Wer noch Interesse hat, meldet sich bitte über das Kontaktformular an.

Auch der Stand der HVT im „Treffpunkt Hessen“, der ehemaligen Landesausstellung, ist fast durchgängig besetzt. Bedarf besteht noch am Donnerstag, Fronleichnam, 30. Mai 2024.
Auch hier könnt Ihr Euch noch über das Kontaktformular anmelden.

Einladung zur Landestagung der HVT und des Bkj am 3. Juli 2022

Der HVT-Landesvorstand lädt alle Mitglieder zu einer eintägigen Landestagung in die bsj Bildungs-, Freizeit- und Tagungsstätte Wolfshausen ein.

Die Landesversammlung mit anschließenden Seminaren findet am 3. Juli 2022 ab 10:30 Uhr statt.

Wer kann teilnehmen?

Teilnehmen können nach Anmeldung über die zuständigen Bezirksleiter/innen alle Angehörigen der HVT-Mitgliedsgruppen. Teilnehmer/innen, die aus-schließlich an der Landesversammlung teilnehmen möchten, werden ebenfalls gebeten, sich über die Bezirksleiter/innen anzumelden.

Was kostet die Teilnahme an der Veranstaltung?

Bei Überweisung unter Angabe des Gruppennamens bis zum 20. Juni 2022 auf das HVT-Konto mit der IBAN DE58 5335 0000 0000 0328 75 betragen die Seminarkosten 15,00 €.
Jugendliche im Alter zwischen 14 und 27 Jahren Zahlen die jeweils die Hälfte. Bei der Anmeldung bitte das Alter eintragen.

Bei späterer Bezahlung vor Ort sowie bei Nichterscheinen und Mahnung, werden pauschal 20 Euro pro Person erhoben. Die ausschließliche Teilnahme an der Landesversammlung ohne Verpflegung (Mittagessen: 5 Euro/Person) ist kostenfrei.

Ein Fahrtkostenzuschuss wird gewährt.

Wann ist der Anmeldeschluss und wie kann ich mich an- oder wieder abmelden?

Anmeldungen sind ausschließlich schriftlich über das Onlineformular bis zum 20. Juni 2022 an die Bezirksleiter/innen zu richten. Abmeldungen können nur bis zum 20. Juni 2022 berücksichtigt werden.

Welche Seminare werden angeboten?

  1. Line Dance mit Conny Häuser
    Line Dance ist für Tanzbegeisterte jeden Alters und Jedermann geeignet. Das Schöne an Line Dance ist, dass man in der Gruppe tanzt und keinen Partner benötigt, jeder findet beim Line Dance einen Tanz bzw. ein Musikstück, das ihm oder ihr besonders gefällt. Jeder, der Freude an der Bewegung, an Musik und der Spaß am Tanzen hat, ist herzlich willkommen.
  2. Kindeswohlgefährdung (BKJ-Seminar)
    Das Seminar „Kindeswohlgefährdung II“ richtet sich an alle Vorstände und Gruppenleitungen von Kinder- und Jugendgruppen. Als Fortsetzung vom letzten Jahr geht es diesmal um die Erstellung eines Schutzkonzeptes für z.B. Übungsstunden, Ausflüge und Veranstaltungen mit Übernachtungen. Eine vorherige Teilnahme am ersten Seminar oder andere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
  3. Musiker-Treff mit Heiko Scharbert
    Nach der langen coronabedingten Pause wollen wir uns endlich wieder zum Erfahrungsaustausch, Reaktivieren einiger Standards und Erweiterung unseres Repertoires treffen.

Programmablauf der Tagung

Die Leitung der Tagung hat der Landesvorsitzende Torsten Frischkorn. Für die Organisation ist der Landesgeschäftsführer Reiner Sauer verantwortlich. Die Anmeldung vor Ort erfolgt bei Martina Anders-Frischkorn.

Reiner Sauer

Reiner Sauer
Landesgeschäftsführer & Bezirksleiter Mitte
reiner.sauer@hvt-hessen.de

Sonntag, den 3. Juli 2022

10:30 Uhr Gemeinsame Landesversammlung der HVT und des BkJ
12:30 Uhr Mittagessen
13:15 Uhr Beginn der Seminare
15:15 Uhr Kaffee
17:00 Uhr Ende (anschließend Heimreise)

Tagesordnung für die gemeinsame Landesversammlung der HVT und des BkJ

  1. Eröffnung der Versammlung durch den Landesvorsitzenden der HVT und Feststellung der Beschlussfähigkeit der gemeinsamen Versammlung
  2. Genehmigung des Protokolls der HVT-Landesversammlung vom 7. November 2021
  3. Genehmigung des Protokolls der Online-Landesjugendversammlung vom 6. März 2021
  4. Berichte der BkJ-Landesjugendwartin und des Landesvorsitzenden der HVT
  5. Grußwort des Leiters des Referates für Hessentag, Landesveranstaltungen, Volkskunst und Vereinsförderung in der Hessischen Staatskanzlei, Herrn Thorsten Herrmann
  6. Bericht der BkJ-Landesjugendkassenwartin
  7. Bericht des HVT-Landeskassenwartes
  8. Berichte der Kassenprüfer
  9. Entlastung des BkJ-Landesjugendvorstandes
  10. Entlastung des HVT-Landesvorstandes
  11. Ergänzende Berichte der Bezirksleiter/innen und der Landesjugendwartinnen
  12. Berichte aus den Fach- und Projektgruppen
  13. Verschiedenes

Anmeldeschluss ist der 20. Juni 2022

Bitte hierzu das Onlineformular verwenden.

Tracht tragen ist unser gemeinsames Hobby!

Wir bitten daher darum, dass alle Teilnehmer an der Landesversammlung in Tracht erscheinen.

Informationen aus Laisa zum Rückersfest

Rückers in Laisa endgültig abgesagt – Traditionsfest wird wegen
Corona nicht noch einmal verlegt

Das Rückersfest in Laisa (Waldeck-Frankenberg) ist auch für dieses Jahr wegen der Corona-Pandemie abgesagt worden. Das hat der Festausschuss entschieden. Und diesmal ist die Absage endgültig: Das Traditionsfest, das seit 2020 schon zwei Mal um jeweils ein Jahr verschoben worden war, wird nun nicht noch einmal verlegt. Es findet also erst wieder im eigentlichen 7-Jahres-Rhythmus 2027 statt.

„Wir bedauern die Absage sehr, sehen aber aufgrund der aktuellen Corona-Lage und der schlechten Prognosen für die kommenden Wochen keine Alternative zu dieser Entscheidung“, sagt Ortsvorsteher Jörg Paulus als Vorsitzender des Festausschusses.

„Wir haben zwei Jahre lang und bis zuletzt alles versucht, um das 2020 abgebrochene Rückersfest doch noch irgendwie nachholen zu können.“ Die Corona-Lage lasse aber noch immer keine verlässliche Planung zu. Das fest wäre an Ostern, 16. bis 18. April, gewesen, das Rückersstecken, bei dem die Rückersfigur auf das Dach des Heimatmuseums kommt, schon am 9. März. „Keiner von uns kann sich vorstellen, dass wir im März oder April schon wieder zusammen feiern können – schon gar nicht ohne Einschränkungen“, sagt Paulus. „Die Absage tut uns sehr leid für alle Laisaer und für alle, die gerne mit uns gefeiert hätten.“

Das Rückersfest ist ein alter Frühlingsbrauch und eines der ältesten und größten Volksfeste in der Region. Es findet nur alle sieben Jahre statt und immer an Ostern. Nach 2013 sollte es 2020 wieder gefeiert werden. Das Rückersstecken am 9. März 2020 hatte noch stattgefunden. Gut 600 Besucher waren damals dabei, als die hölzerne Rückersfigur – ein pflügender Bauer mit Pferdegespann als Symbol für die Fruchtbarkeit – auf das Dach des Heimatmuseums gesetzt wurde. Dort sollte sie bis zum eigentlichen Fest an Ostern, 11. bis 13. April 2020, thronen. Doch am 12. März ordnete das Land Hessen angesichts der beginnenden Corona-Pandemie die Absage von Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Besuchern an.

Die Laisaer sagten daraufhin zunächst das Vorprogramm ab und hofften noch, an Ostern in abgespeckter Form feiern zu können. Doch angesichts steigender Infektionszahlen und neuer Einschränkungen war aber bald klar: Auch das Fest an Ostern kann nicht stattfinden, es wurde um ein Jahr auf 2021 verlegt.

Da die Corona-Lage auch im Herbst 2020 nicht besser war, entschieden die Laisaer im Oktober, das Fest um ein weiteres Jahr auf Ostern 2022 zu verlegen. Nun hat die Corona-Pandemie auch diese Hoffnung zunichte gemacht.

„Das Rückersfest noch einmal um ein Jahr zu verschieben, hat keinen Sinn, irgendwann ist die Luft raus, die Stimmung dahin“, beschreibt Ortsvorsteher Jörg Paulus die Gemütslage in Laisa. „Unsere Planungen von 2020 sind längst überholt, wir müssten mit der Organisation fast wieder bei Null anfangen. Und 2027 ist ja schon wieder das nächste, turnusmäßige Rückersfest. Darauf freuen wir uns jetzt umso mehr.“

 

Hinweise der HVT zur Thematik Coronavirus

Mitgliederversammlungen und Coronavirus

Viele Vereinsvorstände stellen sich derzeit die Frage, ob aufgrund der Corona-Pandemie die Mitgliederversammlung überhaupt durchgeführt werden kann, darf oder muss.

Jeder Verein und Verband muss zunächst seine Satzung hinsichtlich der zeitlichen Vorgabe zur Mitgliederversammlung prüfen. Auch wenn viele Satzungen vorsehen, die Mitgliederversammlung im ersten Quartal oder zu Beginn des Jahres stattfinden zu lassen, gilt auch hier der Grundsatz „Gesundheit geht vor“. Sollte sich in der Satzung die Formulierung „die Mitgliederversammlung muss mindestens einmal jährlich“ stattfinden, ist der Verein/ die Gruppe erheblich zeitlich flexibler. Es kommt in der Satzung daher auch ein wenig auf die Formulierung an. Manchmal beziehen sich Regelungen etwas zweideutig auf den Zeitpunkt der Einberufung (also ggf. nur der Einladung) und nicht auf den Zeitpunkt der Durchführung der Versammlung. Zu berücksichtigen und überaus wichtig ist, dass das jeweils zuständige Gremium (z.B. der Vorstand) einen Beschluss über die weitere Verfahrensweise trifft. Auch hier sollte transparent ggü. den Mitgliedern gehandelt werden.

Eine Absage oder Verschiebung der Mitgliederversammlung sollte von bestimmen Faktoren abhängig gemacht werden – hierbei dürften die Aspekte des Gemeinwohls ggü. denen des Vereins/ der Gruppe als höherrangig oder überragend zu bewerten sein. Aber auch hier ist das Prinzip der Verhältnismäßigkeit zu beachten.

Sollte man nach Prüfung aller Punkte zu dem Entschluss kommen, die Mitgliederversammlung absagen zu müssen, sind die Mitglieder zu informieren. Gleichzeitig sollte man mitteilen, dass die Mitgliederversammlung voraussichtlich noch in 2020 stattfinden wird. Von der Nennung eines festen Datums wird derzeit abgeraten, da leider nicht absehbar ist, wie sich die Lage weiterentwickelt.

Wichtig ist aber, alle Gremien des Vereins/ der Gruppe einzubinden und größtmögliche Transparenz zu wahren. Die Rechte auf Mitgliederversammlung und ggf. Wahlen sind sehr wichtige demokratische Teilhaberechte, die nicht leichtfertig beschnitten werden sollten. Gerade Einzelfallabwägungen sollten daher mit Augenmaß und auf Basis guter Gründe getroffen werden. Dies wird auch die Akzeptanz bei der Mehrheit der Betroffenen erhöhen.

Bei Fragen zum Coronavirus

Hier sind unverändert die Ordnungsämter der Kommunen sowie die örtlichen Gesundheitsämter der richtige Ansprechpartner für Vereine und Gruppen.

Weitere Informationsquellen

  • Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration hat eine Service-Webseite zum Thema eingerichtet, auf der die wichtigsten Fragen zum Thema beantwortet werden.
  • Eine hessenweite Hotline zu dem Thema ist unter der Nummer 0800- 5554666 täglich von 8 bis 20 Uhr erreichbar.
  • Informationen zum Coronavirus bietet auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) in einer Videoreihe: Antworten auf häufig gestellte Fragen zum neuartigen Coronavirus
  • Auf der Website Infektionsschutz.de können Sie Infografiken mit Hygienetipps einsehen und herunterladen, um Sie z.B. in Ihren Vereinsräumlichkeiten zu nutzen. Diese Infografiken stehen zum Teil in mehreren Sprachen zur Verfügung.
  • Darüber hinaus wird auf die vom Robert-Koch-Instituts (RKI) zusammengestellten Maßnahmen im Verdachtsfall verwiesen.