Einladung zur Landestagung der HVT und des Bkj am 3. Juli 2022

Der HVT-Landesvorstand lädt alle Mitglieder zu einer eintägigen Landestagung in die bsj Bildungs-, Freizeit- und Tagungsstätte Wolfshausen ein.

Die Landesversammlung mit anschließenden Seminaren findet am 3. Juli 2022 ab 10:30 Uhr statt.

Wer kann teilnehmen?

Teilnehmen können nach Anmeldung über die zuständigen Bezirksleiter/innen alle Angehörigen der HVT-Mitgliedsgruppen. Teilnehmer/innen, die aus-schließlich an der Landesversammlung teilnehmen möchten, werden ebenfalls gebeten, sich über die Bezirksleiter/innen anzumelden.

Was kostet die Teilnahme an der Veranstaltung?

Bei Überweisung unter Angabe des Gruppennamens bis zum 20. Juni 2022 auf das HVT-Konto mit der IBAN DE58 5335 0000 0000 0328 75 betragen die Seminarkosten 15,00 €.
Jugendliche im Alter zwischen 14 und 27 Jahren Zahlen die jeweils die Hälfte. Bei der Anmeldung bitte das Alter eintragen.

Bei späterer Bezahlung vor Ort sowie bei Nichterscheinen und Mahnung, werden pauschal 20 Euro pro Person erhoben. Die ausschließliche Teilnahme an der Landesversammlung ohne Verpflegung (Mittagessen: 5 Euro/Person) ist kostenfrei.

Ein Fahrtkostenzuschuss wird gewährt.

Wann ist der Anmeldeschluss und wie kann ich mich an- oder wieder abmelden?

Anmeldungen sind ausschließlich schriftlich über das Onlineformular bis zum 20. Juni 2022 an die Bezirksleiter/innen zu richten. Abmeldungen können nur bis zum 20. Juni 2022 berücksichtigt werden.

Welche Seminare werden angeboten?

  1. Line Dance mit Conny Häuser
    Line Dance ist für Tanzbegeisterte jeden Alters und Jedermann geeignet. Das Schöne an Line Dance ist, dass man in der Gruppe tanzt und keinen Partner benötigt, jeder findet beim Line Dance einen Tanz bzw. ein Musikstück, das ihm oder ihr besonders gefällt. Jeder, der Freude an der Bewegung, an Musik und der Spaß am Tanzen hat, ist herzlich willkommen.
  2. Kindeswohlgefährdung (BKJ-Seminar)
    Das Seminar „Kindeswohlgefährdung II“ richtet sich an alle Vorstände und Gruppenleitungen von Kinder- und Jugendgruppen. Als Fortsetzung vom letzten Jahr geht es diesmal um die Erstellung eines Schutzkonzeptes für z.B. Übungsstunden, Ausflüge und Veranstaltungen mit Übernachtungen. Eine vorherige Teilnahme am ersten Seminar oder andere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
  3. Musiker-Treff mit Heiko Scharbert
    Nach der langen coronabedingten Pause wollen wir uns endlich wieder zum Erfahrungsaustausch, Reaktivieren einiger Standards und Erweiterung unseres Repertoires treffen.

Programmablauf der Tagung

Die Leitung der Tagung hat der Landesvorsitzende Torsten Frischkorn. Für die Organisation ist der Landesgeschäftsführer Reiner Sauer verantwortlich. Die Anmeldung vor Ort erfolgt bei Martina Anders-Frischkorn.

Reiner Sauer

Reiner Sauer
Landesgeschäftsführer & Bezirksleiter Mitte
reiner.sauer@hvt-hessen.de

Sonntag, den 3. Juli 2022

10:30 Uhr Gemeinsame Landesversammlung der HVT und des BkJ
12:30 Uhr Mittagessen
13:15 Uhr Beginn der Seminare
15:15 Uhr Kaffee
17:00 Uhr Ende (anschließend Heimreise)

Tagesordnung für die gemeinsame Landesversammlung der HVT und des BkJ

  1. Eröffnung der Versammlung durch den Landesvorsitzenden der HVT und Feststellung der Beschlussfähigkeit der gemeinsamen Versammlung
  2. Genehmigung des Protokolls der HVT-Landesversammlung vom 7. November 2021
  3. Genehmigung des Protokolls der Online-Landesjugendversammlung vom 6. März 2021
  4. Berichte der BkJ-Landesjugendwartin und des Landesvorsitzenden der HVT
  5. Grußwort des Leiters des Referates für Hessentag, Landesveranstaltungen, Volkskunst und Vereinsförderung in der Hessischen Staatskanzlei, Herrn Thorsten Herrmann
  6. Bericht der BkJ-Landesjugendkassenwartin
  7. Bericht des HVT-Landeskassenwartes
  8. Berichte der Kassenprüfer
  9. Entlastung des BkJ-Landesjugendvorstandes
  10. Entlastung des HVT-Landesvorstandes
  11. Ergänzende Berichte der Bezirksleiter/innen und der Landesjugendwartinnen
  12. Berichte aus den Fach- und Projektgruppen
  13. Verschiedenes

Anmeldeschluss ist der 20. Juni 2022

Bitte hierzu das Onlineformular verwenden.

Tracht tragen ist unser gemeinsames Hobby!

Wir bitten daher darum, dass alle Teilnehmer an der Landesversammlung in Tracht erscheinen.

ABSAGE der geplanten HVT-Frühjahrstagung

Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie und der sehr raschen Ausbreitung der Virus-Variante Omikron ist der Landesvorstand im gesundheitlichen Interesse aller Interessierten und Beteiligten gezwungen, die zum 12./13. März 2022 geplante Tagung abzusagen.

Wir hoffen, dass sich im Frühsommer bei positiver Entwicklung der Corona-Pandemie die Gelegenheit bieten wird, diese Tagung nachzuholen.

Ich bitte um Euer Verständnis.

Alle weiteren Aktivitäten, wie bspw. Seminare, Workshops o.ä. der Hessischen Vereinigung für Tanz- und Trachtenpflege werden ebenfalls zunächst für die Zeit bis Ende März 2022 ausgesetzt!

Der Hessentag 2022 wurde durch die ausrichtende Stadt Haiger und die Hessische Staatskanzlei abgesagt!

Passt auf Euch auf und bleibt gesund!

Einladung zur Frühjahrstagung 2022

Der HVT-Landesvorstand lädt alle Mitglieder zur Frühjahrstagung in die bsj Bildungs-, Freizeit- und Tagungsstätte Wolfshausen ein. Neben der Tagung am 12. und 13. März 2022 werden auch die Landesjugendversammlung des BkJ sowie die Landesversammlung der HVT stattfinden.

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Corona-Pandemie und Fortentwicklung ab 1. Januar 2022

Bedingt durch die rasante Ausbreitung der hochgradig ansteckenden Omikron-Variante des Corona-Virus müssen bundesweit die Kontakte stark eingeschränkt werden.

Auch wenn für den privaten Raum im Land Hessen zurzeit lediglich eine Empfehlung zur Kontakteinschränkung gegeben wird, sollte man sich auch im privaten Bereich zur Unterbindung der Ausbreitung dieser Variante und zum Eigenschutz lediglich mit bis zu max. 10 Personen zusammenfinden, ganz gleich, ob diese geimpft oder genesen sind.

Der Landesvorstand empfiehlt daher den Mitgliedsgruppen derzeit auf Gruppenebene keine Zusammenkünfte durchzuführen, an denen diese Personenzahl überschritten wird. Übungseinheiten sind hiervon ebenfalls betroffen.

Aktivitäten, wie bspw. Seminare, Workshops o.ä. unter der Federführung der Hessischen Vereinigung für Tanz- und Trachtenpflege werden daher für die kommenden 4 Wochen, d.h. zunächst bis 6. Februar 2022, ausgesetzt.
Vorstandssitzungen sollten möglichst digital durchgeführt werden.

Eine entsprechend gut zusammengefasste Übersicht der aktuell geltenden Verfahrensweise sowie kontaktbeschränkenden Maßnahmen findet man unter https://www.hessen.de/sites/hessen.hessen.de/files/2022-01/KurzundKnapp_Hessen_281221_V4.pdf .

Bei Fragen steht Euch der Landesvorstand gerne unterstützend zur Verfügung.

Corona-Pandemie Fortentwicklung und Aktivitäten der HVT über den 17. Mai 2021 hinaus

Liebe Freunde,

die Hessische Landesregierung hat in der 19. Kalenderwoche die Hessische Coronaverordnung erneut angepasst. Diese enthält nun ein Stufenmodell, das am 17. Mai 2021 in Kraft getreten ist und welches sich an den Inzidenzen der Landkreise und kreisfreien Städte orientiert.

Eine Übersicht, in welchem Landkreis oder in welcher kreisfreien Stadt welche Stufe gilt, wird immer aktualisiert auf der Seite des Hessischen Sozialministeriums veröffentlicht.

Es gilt nunmehr:

  • 7-Tages-Inzidenz drei Tage in Folge über 100:
    → Es gilt die im Infektionsschutzgesetz (IfSG) verankerte „Bundesnotbremse“.
  • 7-Tages-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen (jeder Tag mit Ausnahme von Sonn- und Feiertagen) unter 100:
    → Es gilt Stufe 1 der Landesregelung.
  • 7-Tages-Inzidenz an weiteren 14 aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 oder an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 50:
    → Es gilt Stufe 2 der Landesregelung.

Einen Kurz- und Kompaktüberblick über die Regelungen findet ihr hier: https://www.hessen.de/sites/default/files/media/kurz_knapp_land_final_v3_0.pdf.

Alle Regelungen zur „Bundesnotbremse“ sowie den Stufenregelungen des Landes findet ihr unter https://www.hessen.de/fuer-buerger/corona-hessen/treffen-veranstaltungen-freizeit-und-sport/freizeitangebote-und-sport.

Unabhängig von diesen Regelungen können Städte, Gemeinden und Kreise kommunale Allgemeinverfügungen treffen, die über die Landes- bzw. Bundesebene (verschärfend) hinausgehen.

Besondere Regelungen und Öffnungsklauseln gelten zudem für durchgängig bzw. vollständig geimpfte oder von COVID-19 genesenen Personen; diese sind von den Kontaktbeschränkungen ausgenommen.

Durch das Neben- und Miteinander von „Bundesnotbremse“, den beiden Stufen der Landesverordnung, ggf. kommunalen Spezialregeln und weiteren Bestimmungen, wie z.B. den Öffnungsklauseln für Geimpfte und Genesene, hat die Komplexität des Rechtsrahmens nochmals deutlich zugenommen.

Es ist daher zu hoffen, dass wir uns baldmöglich über einen weiteren Rückgang des Infektionsgeschehens und ein hessenweites Inkrafttreten von Stufe 2 der Landesverordnung schrittweise einem Wiedereinstieg in den Kontaktsport, so auch dem Volkstanz, nähern können.

 

Die HVT hatte bislang noch alle Aktivitäten, wie bspw. Seminare aller Art, ausgesetzt und terminlich verschoben.

Jedoch ist nun eine Perspektive erkennbar, sodass wir unsere Betätigungen zielstrebig wieder aufnehmen können. Die Bezirke sind daher gebeten, ihrerseits die regionalen Inzidenzen zu beobachten und sodann behutsam und sensibel zu Versammlungen und Seminaren einzuladen, sobald die Stufe 2 der Landesregelung erreicht ist und erhalten bleibt.

In Stufe 2 ist der Freizeit- und Amateursport im Freien oder auch in Räumlichkeiten, auch als Mannschaftssport und somit der gesamte Sportbetrieb, wieder zulässig.

In diesem Zusammenhang verweise ich auch auf die Ausführungen des Landessportbundes Hessen. Der Landessportbund hat FAQs und Auslegungshinweise – nach Abstimmung mit der Landesregierung – mit Stand vom 28. Mai 2021 zu allen relevanten Coronaregelungen aktualisiert. Diese Informationen findet ihr unter https://ww.landessportbund-hessen.de/servicebereich/news/coronavirus/.

Wichtig ist bei Wiederaufnahme des Vereinsbetriebs, dass die zuständigen Ämter der Landkreise, Gemeinden oder Städte einbezogen werden, um auf örtliche Sonderregelungen oder Auflagen achten zu können.

Als weiteren Aspekt müssen hierbei auch noch geltende Einschränkungen bei der Nutzung von Räumen in öffentlichen Gebäuden (DGH, Bürgerhäuser, Schulen, etc.) in die Überlegungen eingezogen werden.

Neben einem ausgehängten Hygienekonzept entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts, genügend vorhandenen und aufgestellten Desinfektionsmöglichkeiten, sowie einer Dokumentation der Teilnehmer zur Kontaktnachverfolgung ist die ausreichende Lüftung von Räumen nach wie vor verbindlich. Empfohlen wird nunmehr auch ein tagesaktueller (bzw. nicht älter als 24 Stunden) Negativnachweis der Teilnehmer durch eine Testeinrichtung/Zentrum bzw. ein Nachweis der durchgängig erfolgten Impfung gegen COVID-19 (Impfnachweis) bzw. ein Nachweis als COVID-19 Genesener.

Kinder bis einschließlich 14 Jahren können im Freien in Gruppen bereits in Stufe 1 der Landesverordnung Sport, somit auch Tanzen, ohne Abstand und mit Kontakt treiben. Hierbei sind bis zu zwei Trainer, Tanzleiter oder Betreuer zulässig.

Vereins- und Versammlungsräume sind in Stufe 1 grundsätzlich noch geschlossen. Für zulässige Veranstaltungen gem. der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung können Vereinsversammlungsräume geöffnet werden. Hierbei ist jedoch, wie oben beschrieben, eine Abstimmung mit den Trägern (Städte, Gemeinden, Landkreise) der genutzten Einrichtungen (DGH, BGH, Schulen etc.) durchzuführen.

Mit diesen dargestellten Möglichkeiten bieten sich auch für unsere Mitgliedsgruppen Perspektiven für eine zeitnahe Wiederaufnahme des Volkstanzbetriebes.

Wir regen an, hiernach zu verfahren und die Aktivitäten, bspw. Übungsstunden zum Volkstanzen, nach und nach und unter Berücksichtigung der oa. Ausführungen wieder aufzunehmen, ggf. sich zunächst zu anderweitigen Aktivitäten im Freien zu treffen.

Sensibilität und Respekt vor dem Corona-Virus bitte ich nach wie vor nicht außer acht zu lassen.

Wichtig ist, die zuständigen örtlichen kommunalen Behörden betreffend einer Wiederaufnahme des Tanzens in Gruppen VOR dem Start zu kontaktieren.

Unsere bereits am 6. März 2021 eintägig geplante HVT-Frühjahrstagung wird als eintägige Tagung AUSNAHMSWEISE im Monat Juli nachgeholt. Eine Einladung hierzu wird Euch in den nächsten Tagen auch über E-Mail zugehen.

Bei Fragen zu der komplexen Gesamtthematik steht Euch der Landesvorsitzende gerne zur Verfügung.
Nutzt das Impfangebot und bleibt gesund.