Einladung zur Frühjahrstagung 2022

Der HVT-Landesvorstand lädt alle Mitglieder zur Frühjahrstagung in die bsj Bildungs-, Freizeit- und Tagungsstätte Wolfshausen ein. Neben der Tagung am 12. und 13. März 2022 werden auch die Landesjugendversammlung des BkJ sowie die Landesversammlung der HVT stattfinden.

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Corona-Pandemie und Fortentwicklung ab 1. Januar 2022

Bedingt durch die rasante Ausbreitung der hochgradig ansteckenden Omikron-Variante des Corona-Virus müssen bundesweit die Kontakte stark eingeschränkt werden.

Auch wenn für den privaten Raum im Land Hessen zurzeit lediglich eine Empfehlung zur Kontakteinschränkung gegeben wird, sollte man sich auch im privaten Bereich zur Unterbindung der Ausbreitung dieser Variante und zum Eigenschutz lediglich mit bis zu max. 10 Personen zusammenfinden, ganz gleich, ob diese geimpft oder genesen sind.

Der Landesvorstand empfiehlt daher den Mitgliedsgruppen derzeit auf Gruppenebene keine Zusammenkünfte durchzuführen, an denen diese Personenzahl überschritten wird. Übungseinheiten sind hiervon ebenfalls betroffen.

Aktivitäten, wie bspw. Seminare, Workshops o.ä. unter der Federführung der Hessischen Vereinigung für Tanz- und Trachtenpflege werden daher für die kommenden 4 Wochen, d.h. zunächst bis 6. Februar 2022, ausgesetzt.
Vorstandssitzungen sollten möglichst digital durchgeführt werden.

Eine entsprechend gut zusammengefasste Übersicht der aktuell geltenden Verfahrensweise sowie kontaktbeschränkenden Maßnahmen findet man unter https://www.hessen.de/sites/hessen.hessen.de/files/2022-01/KurzundKnapp_Hessen_281221_V4.pdf .

Bei Fragen steht Euch der Landesvorstand gerne unterstützend zur Verfügung.

Corona-Pandemie Fortentwicklung und Aktivitäten der HVT über den 17. Mai 2021 hinaus

Liebe Freunde,

die Hessische Landesregierung hat in der 19. Kalenderwoche die Hessische Coronaverordnung erneut angepasst. Diese enthält nun ein Stufenmodell, das am 17. Mai 2021 in Kraft getreten ist und welches sich an den Inzidenzen der Landkreise und kreisfreien Städte orientiert.

Eine Übersicht, in welchem Landkreis oder in welcher kreisfreien Stadt welche Stufe gilt, wird immer aktualisiert auf der Seite des Hessischen Sozialministeriums veröffentlicht.

Es gilt nunmehr:

  • 7-Tages-Inzidenz drei Tage in Folge über 100:
    → Es gilt die im Infektionsschutzgesetz (IfSG) verankerte „Bundesnotbremse“.
  • 7-Tages-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen (jeder Tag mit Ausnahme von Sonn- und Feiertagen) unter 100:
    → Es gilt Stufe 1 der Landesregelung.
  • 7-Tages-Inzidenz an weiteren 14 aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 oder an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 50:
    → Es gilt Stufe 2 der Landesregelung.

Einen Kurz- und Kompaktüberblick über die Regelungen findet ihr hier: https://www.hessen.de/sites/default/files/media/kurz_knapp_land_final_v3_0.pdf.

Alle Regelungen zur „Bundesnotbremse“ sowie den Stufenregelungen des Landes findet ihr unter https://www.hessen.de/fuer-buerger/corona-hessen/treffen-veranstaltungen-freizeit-und-sport/freizeitangebote-und-sport.

Unabhängig von diesen Regelungen können Städte, Gemeinden und Kreise kommunale Allgemeinverfügungen treffen, die über die Landes- bzw. Bundesebene (verschärfend) hinausgehen.

Besondere Regelungen und Öffnungsklauseln gelten zudem für durchgängig bzw. vollständig geimpfte oder von COVID-19 genesenen Personen; diese sind von den Kontaktbeschränkungen ausgenommen.

Durch das Neben- und Miteinander von „Bundesnotbremse“, den beiden Stufen der Landesverordnung, ggf. kommunalen Spezialregeln und weiteren Bestimmungen, wie z.B. den Öffnungsklauseln für Geimpfte und Genesene, hat die Komplexität des Rechtsrahmens nochmals deutlich zugenommen.

Es ist daher zu hoffen, dass wir uns baldmöglich über einen weiteren Rückgang des Infektionsgeschehens und ein hessenweites Inkrafttreten von Stufe 2 der Landesverordnung schrittweise einem Wiedereinstieg in den Kontaktsport, so auch dem Volkstanz, nähern können.

 

Die HVT hatte bislang noch alle Aktivitäten, wie bspw. Seminare aller Art, ausgesetzt und terminlich verschoben.

Jedoch ist nun eine Perspektive erkennbar, sodass wir unsere Betätigungen zielstrebig wieder aufnehmen können. Die Bezirke sind daher gebeten, ihrerseits die regionalen Inzidenzen zu beobachten und sodann behutsam und sensibel zu Versammlungen und Seminaren einzuladen, sobald die Stufe 2 der Landesregelung erreicht ist und erhalten bleibt.

In Stufe 2 ist der Freizeit- und Amateursport im Freien oder auch in Räumlichkeiten, auch als Mannschaftssport und somit der gesamte Sportbetrieb, wieder zulässig.

In diesem Zusammenhang verweise ich auch auf die Ausführungen des Landessportbundes Hessen. Der Landessportbund hat FAQs und Auslegungshinweise – nach Abstimmung mit der Landesregierung – mit Stand vom 28. Mai 2021 zu allen relevanten Coronaregelungen aktualisiert. Diese Informationen findet ihr unter https://ww.landessportbund-hessen.de/servicebereich/news/coronavirus/.

Wichtig ist bei Wiederaufnahme des Vereinsbetriebs, dass die zuständigen Ämter der Landkreise, Gemeinden oder Städte einbezogen werden, um auf örtliche Sonderregelungen oder Auflagen achten zu können.

Als weiteren Aspekt müssen hierbei auch noch geltende Einschränkungen bei der Nutzung von Räumen in öffentlichen Gebäuden (DGH, Bürgerhäuser, Schulen, etc.) in die Überlegungen eingezogen werden.

Neben einem ausgehängten Hygienekonzept entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts, genügend vorhandenen und aufgestellten Desinfektionsmöglichkeiten, sowie einer Dokumentation der Teilnehmer zur Kontaktnachverfolgung ist die ausreichende Lüftung von Räumen nach wie vor verbindlich. Empfohlen wird nunmehr auch ein tagesaktueller (bzw. nicht älter als 24 Stunden) Negativnachweis der Teilnehmer durch eine Testeinrichtung/Zentrum bzw. ein Nachweis der durchgängig erfolgten Impfung gegen COVID-19 (Impfnachweis) bzw. ein Nachweis als COVID-19 Genesener.

Kinder bis einschließlich 14 Jahren können im Freien in Gruppen bereits in Stufe 1 der Landesverordnung Sport, somit auch Tanzen, ohne Abstand und mit Kontakt treiben. Hierbei sind bis zu zwei Trainer, Tanzleiter oder Betreuer zulässig.

Vereins- und Versammlungsräume sind in Stufe 1 grundsätzlich noch geschlossen. Für zulässige Veranstaltungen gem. der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung können Vereinsversammlungsräume geöffnet werden. Hierbei ist jedoch, wie oben beschrieben, eine Abstimmung mit den Trägern (Städte, Gemeinden, Landkreise) der genutzten Einrichtungen (DGH, BGH, Schulen etc.) durchzuführen.

Mit diesen dargestellten Möglichkeiten bieten sich auch für unsere Mitgliedsgruppen Perspektiven für eine zeitnahe Wiederaufnahme des Volkstanzbetriebes.

Wir regen an, hiernach zu verfahren und die Aktivitäten, bspw. Übungsstunden zum Volkstanzen, nach und nach und unter Berücksichtigung der oa. Ausführungen wieder aufzunehmen, ggf. sich zunächst zu anderweitigen Aktivitäten im Freien zu treffen.

Sensibilität und Respekt vor dem Corona-Virus bitte ich nach wie vor nicht außer acht zu lassen.

Wichtig ist, die zuständigen örtlichen kommunalen Behörden betreffend einer Wiederaufnahme des Tanzens in Gruppen VOR dem Start zu kontaktieren.

Unsere bereits am 6. März 2021 eintägig geplante HVT-Frühjahrstagung wird als eintägige Tagung AUSNAHMSWEISE im Monat Juli nachgeholt. Eine Einladung hierzu wird Euch in den nächsten Tagen auch über E-Mail zugehen.

Bei Fragen zu der komplexen Gesamtthematik steht Euch der Landesvorsitzende gerne zur Verfügung.
Nutzt das Impfangebot und bleibt gesund.

 

Digitale BkJ-Landesjugendversammlung

Erstmals Digitale BkJ-Landesjugendversammlung am Samstag, 6. März 2021 durchgeführt.

Der Bitte, sich im Vorfeld mit Angaben zur Person für die Teilnahme an der Landesjugendversammlung anmelden, kam eine Vielzahl von Jugendvertreter/innen, Jugendgruppenleiter/innen, Vereinsvorsitzenden sowie Funktioner der Hessischen Vereinigung für Tanz- und Trachtenpflege und des BkJ nach.

Silvana Hof-Michel leitete souverän diese erste digitale BkJ-Landesjugendversammlung – mit viel Freude und Engagement und übergab dann an den gewählten Wahlleiter, den HVT-Landesvorsitzenden Torsten Frischkorn, das Zepter. Technische Unterstützung erhielten beide dankenswerterweise durch Christine Möller.

in einzelnen Wahlgängen wurden sodann durch Wiederwahl Silvana Hof-Michel als Landesjugendwartin, Alex Michel und Svenja Michel als deren Stellvertreter/in und Christine Möller als BkJ-Landeskassenwartin bestätigt.  Neu gewählt wurde Stefanie Schäfer in die Funktion der stellv. Landesjugendkassenwartin.

Allen gewählten Funktionären wünschen wir viel Erfolg und ein gutes Händchen für die nächsten zwei Jahre.

Zuvor fand von 14 Uhr bis 15:45 Uhr ein Online-Seminar zum Thema „Kindeswohlgefährdung“ mit ebenfalls großer Beteiligung statt.