In einer Übergangsphase gelten ab 20. März die bestehenden Zugangsbeschränkungen (3G/ 2G/ 2G-Plus) in Hessen bis zum 2. April im Rahmen einer Übergangsphase weiter fort. Die derzeitigen Vorgaben zum Tragen medizinischer Masken bleiben bestehen. Die bisherigen Obergrenzen bei Veranstaltungen sowie Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte entfallen hingegen, weil es dafür im neuen Bundesinfektionsschutzgesetz keine rechtliche Grundlage mehr gibt.
Näheres unter https://hessen.de/sites/hessen.hessen.de/files/2022-03/KurzundKompakt_20Maerz_1803%20.pdf
Nach dem 2. April sind auf Basis des neuen Bundesinfektionsschutzgesetzes dann nur noch wenige sog. Basisschutzmaßnahmen möglich. Diese lassen Testpflichten und Maskenvorgaben nur noch in wenigen Bereichen zu. In sog. regionalen Hotspots sollen einige weitere Beschränkungen möglich sein, wenn der Hessische Landtag dies im konkreten Einzelfall beschließt.
Folgendes gilt in Hessen vom 20. März bis zum 2. April:
Die bestehende Coronavirus-Schutzverordnung wird verlängert. Alle rechtlich weiterhin möglichen Schutzmaßnahmen bleiben bestehen. Dies bedeutet vor allem:
o Zugangsregelungen (3G, 2G, 2G-Plus) bleiben gültig.
o Maskenpflicht bleibt – im bisherigen Umfang – bestehen.
o Abstands- und Hygienekonzepte bleiben bestehen.
Für weitere bisherige Schutzmaßnahmen entfällt die Rechtsgrundlage im Bundesinfektionsschutzgesetz. Das heißt:
o Die bisherigen Kontaktbeschränkungen (für Ungeimpfte) entfallen.
o Die Kapazitätsbeschränkungen bei Veranstaltungen und in Diskotheken werden aufgehoben.
o Volksfeste und ähnliche Veranstaltungen müssen infektionsrechtlich nicht mehr genehmigt werden.
o Keine Kontaktdatenerfassung mehr möglich.
An den Schulen bleiben die bisherige Testpflicht und die Maskenregelungen vorerst bestehen.
„Basisschutzmaßnahmen“ nach dem 2. April auf Grundlage des Bundesinfektionsschutzgesetzes:
Maskenpflicht nur noch
o in Krankenhäusern
o in Alten- und Pflegeheimen
o bei Pflegediensten
o in Bussen und Bahnen (ÖPNV und Fernverkehr)
o in Arztpraxen
Testpflicht nur noch
o in Krankenhäusern
o in Alten- und Pflegeheimen
o in Schulen
Das heißt für unseren Landesverband, dass wir auch mit Aktivitäten und ohne anzahlmäßige Begrenzung wieder ab sofort durchstarten können.
Der Landesvorstand empfiehlt daher den Mitgliedsgruppen, ihrerseits langsam wieder auf Gruppenebene Zusammenkünfte und Aktivitäten zu starten, sofern noch nicht damit begonnen wurde. Übungseinheiten (Tanz, Musik, Gesang) sind problemlos möglich.
Aktivitäten, wie bspw. alle möglichen Seminare, Workshops o.ä. unter der Federführung der Hessischen Vereinigung für Tanz- und Trachtenpflege werden daher ab sofort wieder aufgenommen.
Jegliche Vorstandssitzungen oder Bezirksversammlungen sind damit in Präsenzform wieder möglich.
Bei Fragen steht Euch der Landesvorstand gerne unterstützend zur Verfügung.