Corona-Pandemie und Fortentwicklung ab 20. März 2022

In einer Übergangsphase gelten ab 20. März die bestehenden Zugangsbeschränkungen (3G/ 2G/ 2G-Plus) in Hessen bis zum 2. April im Rahmen einer Übergangsphase weiter fort. Die derzeitigen Vorgaben zum Tragen medizinischer Masken bleiben bestehen. Die bisherigen Obergrenzen bei Veranstaltungen sowie Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte entfallen hingegen, weil es dafür im neuen Bundesinfektionsschutzgesetz keine rechtliche Grundlage mehr gibt.

Näheres unter https://hessen.de/sites/hessen.hessen.de/files/2022-03/KurzundKompakt_20Maerz_1803%20.pdf

Nach dem 2. April sind auf Basis des neuen Bundesinfektionsschutzgesetzes dann nur noch wenige sog. Basisschutzmaßnahmen möglich. Diese lassen Testpflichten und Maskenvorgaben nur noch in wenigen Bereichen zu. In sog. regionalen Hotspots sollen einige weitere Beschränkungen möglich sein, wenn der Hessische Landtag dies im konkreten Einzelfall beschließt.

Folgendes gilt in Hessen vom 20. März bis zum 2. April:

Die bestehende Coronavirus-Schutzverordnung wird verlängert. Alle rechtlich weiterhin möglichen Schutzmaßnahmen bleiben bestehen. Dies bedeutet vor allem:

o Zugangsregelungen (3G, 2G, 2G-Plus) bleiben gültig.

o Maskenpflicht bleibt – im bisherigen Umfang – bestehen.

o Abstands- und Hygienekonzepte bleiben bestehen.

Für weitere bisherige Schutzmaßnahmen entfällt die Rechtsgrundlage im Bundesinfektionsschutzgesetz. Das heißt:

o Die bisherigen Kontaktbeschränkungen (für Ungeimpfte) entfallen.

o Die Kapazitätsbeschränkungen bei Veranstaltungen und in Diskotheken werden aufgehoben.

o Volksfeste und ähnliche Veranstaltungen müssen infektionsrechtlich nicht mehr genehmigt werden.

o Keine Kontaktdatenerfassung mehr möglich.

An den Schulen bleiben die bisherige Testpflicht und die Maskenregelungen vorerst bestehen.

„Basisschutzmaßnahmen“ nach dem 2. April auf Grundlage des Bundesinfektionsschutzgesetzes:

Maskenpflicht nur noch

o in Krankenhäusern

o in Alten- und Pflegeheimen

o bei Pflegediensten

o in Bussen und Bahnen (ÖPNV und Fernverkehr)

o in Arztpraxen

Testpflicht nur noch

o in Krankenhäusern

o in Alten- und Pflegeheimen

o in Schulen

Das heißt für unseren Landesverband, dass wir auch mit Aktivitäten und ohne anzahlmäßige Begrenzung wieder ab sofort durchstarten können.
Der Landesvorstand empfiehlt daher den Mitgliedsgruppen, ihrerseits langsam wieder auf Gruppenebene Zusammenkünfte und Aktivitäten zu starten, sofern noch nicht damit begonnen wurde. Übungseinheiten (Tanz, Musik, Gesang) sind problemlos möglich.

Aktivitäten, wie bspw. alle möglichen Seminare, Workshops o.ä. unter der Federführung der Hessischen Vereinigung für Tanz- und Trachtenpflege werden daher ab sofort wieder aufgenommen.
Jegliche Vorstandssitzungen oder Bezirksversammlungen sind damit in Präsenzform wieder möglich.

Bei Fragen steht Euch der Landesvorstand gerne unterstützend zur Verfügung.

Corona-Pandemie und Fortentwicklung ab 1. Januar 2022

Bedingt durch die rasante Ausbreitung der hochgradig ansteckenden Omikron-Variante des Corona-Virus müssen bundesweit die Kontakte stark eingeschränkt werden.

Auch wenn für den privaten Raum im Land Hessen zurzeit lediglich eine Empfehlung zur Kontakteinschränkung gegeben wird, sollte man sich auch im privaten Bereich zur Unterbindung der Ausbreitung dieser Variante und zum Eigenschutz lediglich mit bis zu max. 10 Personen zusammenfinden, ganz gleich, ob diese geimpft oder genesen sind.

Der Landesvorstand empfiehlt daher den Mitgliedsgruppen derzeit auf Gruppenebene keine Zusammenkünfte durchzuführen, an denen diese Personenzahl überschritten wird. Übungseinheiten sind hiervon ebenfalls betroffen.

Aktivitäten, wie bspw. Seminare, Workshops o.ä. unter der Federführung der Hessischen Vereinigung für Tanz- und Trachtenpflege werden daher für die kommenden 4 Wochen, d.h. zunächst bis 6. Februar 2022, ausgesetzt.
Vorstandssitzungen sollten möglichst digital durchgeführt werden.

Eine entsprechend gut zusammengefasste Übersicht der aktuell geltenden Verfahrensweise sowie kontaktbeschränkenden Maßnahmen findet man unter https://www.hessen.de/sites/hessen.hessen.de/files/2022-01/KurzundKnapp_Hessen_281221_V4.pdf .

Bei Fragen steht Euch der Landesvorstand gerne unterstützend zur Verfügung.

Corona-Pandemie Fortentwicklung und Aktivitäten der HVT über den 23. April 2021 hinaus

Für Landkreise und kreisfreie Städte in Hessen gilt ab dem übernächsten Tag, wenn sie zuvor an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Inzidenz von 100 überschritten haben, die bundesrechtliche Notbremse nach § 28b Infektionsschutzgesetz (IfSG), die seit dem 23. April 2021 in Kraft getreten ist. In den Bereichen, in denen § 28b IfSG strengere Regelungen als die Landesverordnungen enthalten, gehen dann die strengen Bundesregeln vor. Auf die mit der bundesrechtlichen Notbremse verbundenen Verschärfungen wird in den nachstehenden Auslegungshinweisen jeweils hingewiesen. In den Bereichen, die das Bundesrecht nicht regelt, gelten die Landesregeln weiterhin fort.
Nähere Details zum IfSg findest Du hier https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bundesweite-notbremse-1888982

Die Notbremse tritt wieder außer Kraft, wenn im jeweiligen Landkreis oder in der jeweiligen kreisfreien Stadt an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen die Inzidenz von 100 wieder unterschritten wurde. Dann gelten ab dem übernächsten Tag wieder ausschließlich die Regelungen der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung des Landes Hessen (CoKoBeV).

Obgleich der Schulsport erlaubt ist, ist der Freizeit- und Amateursport auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen nur alleine, mit dem eigenen oder einem weiteren Hausstand gestattet. Paare gelten als ein Hausstand. Kindern bis einschließlich 14 Jahren ist der Sport auf ungedeckten Sportanlagen in Gruppen unabhängig von der Personenzahl mit bis zu zwei Trainern erlaubt.

Freizeit- und Amateursport kann demnach auf Sportanlagen im Freien oder in gedeckten Anlagen (Sporthallen, Kletterhallen, Schießsportanlagen, etc.) lediglich allein, zu zweit oder mit den Mitgliedern aus zwei Hausständen, stattfinden. Damit kann man z.B. Paartanz, Tennis, Tischtennis, Golf, Judo oder auch Schießsport ausüben. Übungsleiter und Betreuer werden bei der Höchstpersonenzahl nicht berücksichtigt und dürfen den Mindestabstand zu den Sportlern während der Sportausübung zu Trainings- oder Betreuungszwecken (Hilfestellung bei Übungen o.ä.) unterschreiten. Diese Vorgaben gelten für Sportangebote in Volkshochschulen, Tanz- und Ballettschulen entsprechend.

Kinder bis einschließlich 14 Jahre können auf Sportanlagen im Freien in Gruppen unabhängig von der Personenzahl mit bis zu zwei Trainern Sport treiben. Damit können in Teamsportarten, wie z.B. Fußball, Faustball, Hockey, Rugby oder andere Sportarten in Gruppen auf Außensportanlagen, Kinder bis einschließlich 14 Jahre in der sportartspezifischen Gruppengröße ohne Abstand und mit Kontakt trainieren.

Abweichende Bestimmungen der bundesrechtlichen Notbremse gem. § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 IfSG bei einer Inzidenz über 100:
Die Ausübung von Sport ist nur zulässig in Form von kontaktloser Ausübung von Individualsportarten, die allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands ausgeübt werden.

Bei außerschulischen Bildungsangeboten sowie Aus-, Fort- und Weiterbildungsangeboten muss die Unterrichtung so erfolgen, dass die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zur Hygiene beachtet werden. In geschlossenen Räumen ist zwingend eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Ferner muss bei allen Aktivitäten ein geeignetes Hygienekonzept entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zur Hygiene, Lüftung, Steuerung des Zutritts und der Vermeidung von Warteschlangen getroffen und umgesetzt werden, Aushänge zu den erforderlichen Abstands- und Hygienemaßnahmen müssen gut sichtbar angebracht sein sowie Name, Anschrift und Telefonnummer der Anwesenden müssen ausschließlich zur Ermöglichung der Nachverfolgung von Infektionen erfasst werden.

Vereins- und Versammlungsräume auf Sportanlagen und ähnliches sind grundsätzlich geschlossen.

Eine weitere gute Übersicht findet ihr unter https://www.hessen.de/sites/default/files/media/corona_regeln_hessen_aktuell-2904-final.pdf

Bitte nutzt das Impfangebot, die kostenfreien Antigen-Schnelltests und meidet Ansammlungen von Menschen und Kontakte!
Passt auf Euch auf und bleibt gesund!

Frühjahrstagung am 6. März 2021 ist abgesagt !

Liebe Vorstände der Mitgliedsgruppen der Hessischen Vereinigung für Tanz- und Trachtenpflege, liebe Freunde,

COVID-19 oder auch hiervon mutierte Virusarten haben die Welt und damit auch uns weiterhin im Griff. Die Infektionszahlen bzw. Inzidenzwerte sind in manchen hessischen Landkreisen außerordentlich stark angestiegen, so dass wir die im November letzten Jahres geplante eintägige Frühjahrstagung 2021 nicht durchführen können.

Durch die stark angestiegenen Inzidenzwerte, die damit verbundenen sehr hohen Infektionszahlen sowie die in der Folge überaus starke Belastung unseres Gesundheitssystems und den erschreckend hohen Fallzahlen bei Todesfällen mussten die in unserem Land politisch Verantwortlichen reagieren. Mit weiter verschärften kontakteinschränkenden Maßnahmen durch einen „Shutdown“ sowie Einreise- und Flugverbote wegen des Risikos der Ansteckung mit Mutations-Viren bis zum 7. März 2021 sollen die Inzidenzwerte spürbar gesenkt werden.

Damit können auch weiterhin KEINE Seminare, KEIN Tanzen oder sonstigen Aktivitäten durch Zusammentreffen von mehreren Personen durchgeführt werden; auch NICHT in einem kleineren Rahmen, auch NICHT unter strikter Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln.

Eine Veranstaltung wie eine HVT-Tagung, zu der sich Menschen aus allen Teilen Hessens in Wolfshausen treffen, ist ja darüber hinaus noch eine ganz andere Größe. Abgesehen davon, dass eine derartige Veranstaltung unter den aktuellen Gegebenheiten durch KEINEN Landkreis genehmigungsfähig wäre, könnte der HVT-Landesvorstand eine etwaige Durchführung einer derartigen Tagung auch nicht verantworten.

Ich sage daher namens des Landesvorstandes der HVT die von uns geplante eintägige Frühjahrstagung am 6. März 2021 in Wolfshausen ab.  

Sofern bereits Tagungskosten überwiesen wurden, wird unser Landeskassenwart Dirk Lölkes diese in den nächsten Tagen zurück überweisen. Nachfragen hierzu sind somit nicht notwendig.

Der BkJ-Landesjugendvorstand plant zwecks Durchführung der regelmäßigen Wahlen zum geschäftsführenden BkJ-Landesjugendvorstand eine virtuelle bzw. digitale Landesjugendversammlung statt dessen ebenfalls am 6. März 2021 für Leiter/innen von Kinder- und Jugendgruppen per Videokonferenz durchzuführen.

Die Einladungen hierzu werden gesondert auf den verschiedensten Kanälen noch veröffentlicht werden oder Euch unmittelbar zugehen. Ich bitte Euch dann um Weitergabe an die verantwortlichen Personen in Eurer Gruppe, die sich sodann anmelden müssen, um anschließend die Einwahldaten zu der Videokonferenz zu erhalten.

 

Liebe Freunde,

in dieser Pandemie geht es um uns alle, um unsere aller Gesundheit und um die unserer Familienangehörigen und Freunde, es geht um unsere Berufe und unsere Zukunft, und es geht um unseren gemeinsamen gesellschaftlichen Zusammenhalt. Die Situation ist sehr ernst. Ich setze auf Euer Mitwirken, Euer Umsetzen der behördlichen Hinweise sowie notwendigen Einschränkungen und hoffe auf Euer Verständnis für unsere verbandseigenen Maßnahmen.

Bitte beachtet die Vorgaben und haltet Euch daran, damit wir baldmöglichst auch wieder unsere Familien und Freunde besuchen, unseren Hobbies nachgehen und uns um unsere Vereine, Gruppen und sonstigen Freizeitaktivitäten kümmern können. Wir freuen uns darauf, mit Euch gemeinsam im Laufe des Jahres wieder starten zu können.

Wir bleiben in Kontakt über E-Mailing, unsere Website im Internet, soziale Medien oder ganz einfach über das gute alte Telefon. Meldet Euch, wenn ihr Fragen, Wünsche oder Anregungen habt!

Ich wünsche Euch, Euren Familien sowie Euren Gruppenmitgliedern alles Gute in dieser schwierigen Zeit; die Verantwortlichen in den HVT- und BkJ-Landesvorständen beobachten die Lage sowie deren Fortentwicklung und melden sich, sobald es Neuigkeiten gibt.

Passt auf Euch auf und bleibt gesund!
Herzliche Grüße

Torsten Frischkorn

Aktuelle Terminänderungen

Aufgrund von Empfehlungen der Landkreise und Städte zur Bekämpfung der Ausbreitung des Corona–Virus werden einige unserer Veranstaltungen und Seminare leider nicht stattfinden, bzw. verschoben.

Im Folgenden führen wir einige bis dato betroffenen Termine auf und werden die Liste bei Bedarf aktualisieren.

Aktuelle Informationen zum möglichen Re-Start von Seminaren bzw. anderen Veranstaltungen ab August 2020 sowie nähere Details hierzu finden Sie unter „Termine & Veranstaltungen“.  Aktuelle Terminänderungen weiterlesen